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Bild zu Störung von Flugsicherungsradar muss nachgewiesen werden

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Störung von Flugsicherungsradar muss nachgewiesen werden

VG Aachen sieht keine Radarstörung am NATO-Flugplatz Geilenkirchen durch geplante WindräderDas Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat mit seinem Urteil vom 24. Juli 2013 neue richtungsweisende Maßstäbe im andauernden Konflikt zwischen Luftsicherungsradar und Windenergienutzung gesetzt.Das Gericht hatte über die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Vorbescheides hinsichtlich der luftverkehrsrechtlichen Zulässigkeit zweier Windenergieanlagen zu entscheiden. Die Wehrbereichsverwaltung beziehungsweise – nach einer Zuständigkeitsänderung – das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hatte eine Störung des Luftsicherungsradars des gut elf Kilometer entfernten NATO-Flughafens Geilenkirchen-Teveren befürchtet und deshalb die luftverkehrsrechtliche Zustimmung nach § 14 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) versagt und aus demselben Grund ein materielles Bauverbot nach § 18 a LuftVG ausgesprochen.

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| Biomasse · Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

„So rückwärtsgewandt war schon lange kein Bundesumweltminister mehr“

Neben dem Ausstieg aus der Atomenergie ist wesentlicher Gedanke der Energiewende, den Wandel hin zu einer möglichst CO2-neutralen-Gesellschaft zu realisieren.  „Dieses hehre Ziel hat der Bundesumweltminister mittlerweile wohl vollends aus den Augen verloren“, kritisiert Leipziger Energierechtsexperte Prof. Martin Maslaton.   Maslaton: Altmaier freut sich über den Rückgang des Photovoltaik-Zubaus Der Umweltminister freue sich über den Rückgang des Photovoltaik-Zubaus um 40 bis 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und preise dies noch als großen Erfolg sowie nachhaltigen Kurs, kritisiert Maslaton. „Gleichzeitig lobte er jüngst die Inbetriebnahme von neuen Braunkohlekraftwerken als herausragenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. So rückwärtsgewandt war schon lange kein Bundesumweltminister mehr.“

Bild zu Novelle der Stromnetzentgeltverordnung

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht

Novelle der Stromnetzentgeltverordnung

Entwurf zur StromNEV passiert den BundesratAm 06.07.2013 passierte der Gesetzentwurf zur Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung (nachfolgend: StromNEV-E) den Bundesrat, der damit unter anderem auch auf den Befund der Oberlandesgerichte (kurz: OLG) Düsseldorf (Az: 3 Kart 65/12) und Nürnberg (Az.: 1 Kart 1518/12) sowie der EU-Kommission reagiert. Die EU-Kommission hatte bereits angedroht, die Befreiung von stromintensiven Unternehmen von den Netzentgelten nach § 19 StromNEV einer Überprüfung zu unterziehen. Nach deren Ansicht könnte es sich bei dieser Befreiung um eine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäisches Union (kurz: AEUV) handeln.

Bild zu Urteil Verwaltungsgericht Aachen zeigt fliegerisch juristisch richtigen Weg auf

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Urteil Verwaltungsgericht Aachen zeigt fliegerisch juristisch richtigen Weg auf

Probleme Windenergie und Luftverkehr lösbarStichworte: Luftverkehr, Radar, Funkfeuer, An/Abflugverfahren; Sichtflugregeln Nach einer mehrstündigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Aachen das Thema Windenergie und Luftverkehr erneut entscheidend vorwärts gebracht und dementsprechend zu Gunsten der Windenergie entschieden.Die Bundeswehr hatte eine immissionsschutzrechtliche Voranfrage für zwei Windenergieanlagen nach § 18a) LuftVG negativ verbeschieden, da das Radar und damit der Flugbetrieb - Radarführungsverfahren - gestört werden könnten.

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| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

OLG Celle: Bekanntmachungspflichten bei Verlängerungen von Stromkonzessionsverträgen

In diesem Newsletter wollen wir Ihnen ein Urteil des OLG Celle vom 23.05.2013 (Az.: 13 U 185/12 (8)) vorstellen. In dieser Rechtssache hatte das OLG zu entscheiden, wie bei einer vorzeitigen Beendigung von Stromkonzessionsverträgen die Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG einzuhalten sind und welche Rechtsfolgen daran zu knüpfen sind, wenn diese Bekanntmachungspflicht nicht in ordnungsgemäßer Art und Weise durchgeführt wurde. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatte sich eine Gemeinde mit dem Inhaber der Stromkonzession den über 20 Jahre laufenden Vertrag vorzeitig mittels eines Vertrages beendet. Die Gemeinde gab daraufhin im deutschen Ausschreibungsblatt das vorzeitige Ende des Konzessionsvertrages bekannt und forderte interessierte Unternehmen dazu auf, ihr Interesse innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung zu bekunden. Hierbei wies ein Interessent darauf hin, dass er davon ausgehe, dass der Konzessionsvertrag insgesamt unwirksam sei, da eine nicht dem § 46 Abs. 3 EnWG entsprechende Veröffentlichung im Bundesanzeige oder im elektronischen Bundesanzeiger stattgefunden habe.

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Erlass der Sächsischen Staatsregierung zum Mindestabstand bei Windkraftanlagen

„Sachsen untermauert sein Image als Windkraftgegner“Am 12.Juli 2013 hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie das Sächsische Staatsministerium des Inneren den gemeinsamen „Erlass über Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie“ veröffentlicht. Nach Auffassung der Staatsregierung führt die Errichtung und der Betrieb von WEA zu solch erheblichen Immissionen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, dass damit unüberbrückbare Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung entstünden.