Koalition entschärft Regelungen zur Höchstbemessungsleistung
Im Zuge der EEG-Novelle 2014 sollen die Förderbedingungen für Strom aus Erneuerbaren Energien bekanntlich massiv geändert werden. Von der Änderung der Förderbedingungen werden insbesondere Biomasseanlagen betroffen sein. Neben der Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung wird der Förderanspruch für Neuanlagen dabei zum einen auf eine Bemessungsleistung, die maximal die Hälfte der installierten Leistung beträgt, und zum anderen auf die reine Grundvergütung eingekürzt.