Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: Pflicht zur Errichtung von Ladesäulen auf Parkplätzen ab 01.01.2025
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz macht genaue Vorgaben zur Installation von Ladestellen für E-Autos auf Parkplätzen. Ab 01.01.2025 können hiervon sämtliche Nichtwohngebäude betroffen sein. Auf die Eigentümer kommen damit erhebliche Kosten zu. Doch eine detailliertere Beschäftigung mit dem Gesetz lohnt sich. So können etwa kleinere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen sein.