Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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KWKG- und EEG-Änderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat gestern, dem 15.12.2016, in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung beraten und dieses in der Fassung der Ausschussdrucksache verabschiedet. Mit dem Änderungsgesetz wird zum einen das auf administrativ festgelegten Zuschlagszahlungen basierende Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) auf Ausschreibungen umgestellt.

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Windenergie und Wetterradar Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsgründe

Am 22.09.2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht die u.a. Revision des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen das vorangegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz zurückgewiesen. Hintergrund war ein Streit zwischen dem DWD und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm über die Rechtmäßigkeit zweier Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von mehreren Windenergieanlagen in einer Entfernung von 10-11 km zu einem vom DWD betriebenen Wetterradar. Der DWD machte im Wesentlichen geltend, dass durch diese Nähe und die Ausmaße der geplanten Windenergieanlagen, das ohnehin schon vorbelastete Wetterradar gestört werde und diese Störung einer Genehmigung entgegenstehe. Dabei sei nur der DWD in der Lage, die entsprechenden Wertungen, wann eine Störung zu erwarten sei und ob sie deren Gewichtigkeit gegen die Interessen der Windenergienutzung durchsetzten, kompetent vorzunehmen. Ihm stünde insoweit ein – selbst durch Gerichte nicht vollständig überprüfbarer – Beurteilungsspielraum zu.

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Letzte PV-Ausschreibungsrunde nach FFAV

Bundesnetzagentur gibt vorläufige Ergebnisse für den Gebotstermin 01.12.2016 bekannt  Vergangene Woche gab die Bundesnetzagentur die vorläufigen Ergebnisse der Ausschreibung für den Gebotstermin 01.12.2016 auf ihrer Internetseite bekannt.  Von den 76 abgegebenen Geboten erhielten 27 Gebote in einem Gesamtumfang von 162,554 MW einen Zuschlag. Lediglich fünf Gebote mussten wegen Mängeln ausgeschlossen werden. Damit erreicht die Ausschlussquote mit rund 6,5 Prozent ihren niedrigsten Stand seit Beginn der Ausschreibungen.

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Ein Entwurf, der nicht zur Technik passt

Berlin (energate) - Die Bundesregierung zwingt der Branche beim neuen KWK-Gesetz Ausschreibungen auf - wie bei Wind und Solar. Dabei übersieht sie etwas Wesentliches, beklagt Anwalt Martin Maslaton von der gleichnamigen Leipziger Energierechtskanzlei im Gastkommentar: KWK-Anlagen produzieren nicht in erster Linie Strom, sondern Wärme. Für die Herausforderung, das sinnvoll zu regeln, habe die Regierung bisher keine Lösung. "Die Bundesregierung will schon vor der Heizsaison 2017/18 mit den ersten Auktionen für KWK-Anlagen starten. Das ist ambitioniert: Bisher gibt es nur den Entwurf eines KWK-Änderungsgesetzes und die Kritik des Bundesrates daran. Der Entwurf bestimmt, dass Anlagen zwischen 1 und 50 MW nur noch gefördert werden, wenn sie sich in einer Ausschreibung durchsetzen.

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Erste Ergebnisse der grenzüberschreitenden Ausschreibung mit Dänemark

Am 23.11.2016 um 24:00 Uhr lief die Frist zur Abgabe von Geboten für die seitens Deutschlands durchgeführte grenzüberschreitende Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus. Ausgeschrieben war eines installierte Leistung von 50 Megawatt bei einem maximal zulässigen Gebotswert in Höhe von 11,09 Cent/Kilowatt. Am Ausschreibungsverfahren beteiligen konnten sich all jene, die beabsichtigen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Standort in Deutschland oder Dänemark zu errichten.

Bild zu Bundesregierung hält an Gesetzesentwurf zum KWKG-Änderungsgesetz fest: Handlungsbedarf für Investoren – jetzt Anlagen verbindlich bestellen!

Bundesregierung hält an Gesetzesentwurf zum KWKG-Änderungsgesetz fest: Handlungsbedarf für Investoren – jetzt Anlagen verbindlich bestellen!

Ab 2017 soll die Förderung für KWK-Anlagen grundsätzlich durch Ausschreibungen ermittelt werden. Der Gesetzesentwurf zur entsprechenden Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG 2016) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Im Rahmen seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat u.a. die Heraufsetzung der Ausschreibungspflicht von der vorgesehenen 1 MW-Grenze auf 2 MW, die Verdopplung des jährlichen Ausschreibungsvolumens sowie die Verlängerung der Übergangsfrist für neue Anlagen gefordert (wir berichteten mit Newsletter vom 22.11.2016). Diese Forderungen fanden bei der Bundesregierung jedoch keinen Anklang. Im Rahmen ihrer nunmehr veröffentlichten Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrats nahezu vollumfänglich ab.

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Zubaubegrenzung für Windenergieanlagen an Land im Norden Deutschlands

Verordnungsentwurf für Netzausbaugebiet liegt vor Der nur langsam voranschreitende Netzausbau als Hemmnis der Energiewende ist ein bekanntes Problem. Aufgrund fehlender Netzkapazitäten muss zunehmend Strom aus erneuerbaren Energien abgeregelt werden. Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 belief sich die Ausfallarbeit aus Erneuerbaren Energien auf 2.687 Gigawattstunden, wovon ca. 85 % auf Windenergie an Land entfielen (vorläufige Zahlen der Bundesnetzagentur). Daher hat der Gesetzgeber sich mit dem novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) unter anderem zum Ziel gesetzt, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst netzverträglich zu gestalten.

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Bundesrat mit KWKG- und EEG-Änderungsgesetz nicht einverstanden

Hinsichtlich des zum 01.01.2016 in Kraft getreten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG 2016) sowie des zum 01.01.2017 in Kraft tretenden novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) hat die zwischen der Europäischen Kommission und dem Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) getroffene Verständigung ergeben, dass im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht noch einige Anpassungen vorzunehmen sind. Das betrifft insbesondere die Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen sowie die Einbeziehung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht. Das BMWi hat daher einen Entwurf für ein entsprechendes KWKG- und EEG-Änderungsgesetz erarbeitet (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 30.09.2016).

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Interview „Das Thema Klimaschutz verschwindet immer mehr“

... sagt der Jurist Martin Maslaton. Die Windkraftbranche dürfe ihre Ursprünge nicht vergessen. Bei den Ausschreibungen sieht er Gefahren für kleinere Bieter, so etwa Bürgergesellschaften. neue energie: Herr Maslaton, die ersten Erfahrungen mit Photovoltaik-Ausschreibungen liegen vor. Wie schätzen Sie die Ergebnisse ein? Martin Maslaton: Aus meiner Sicht ist die Akteursvielfalt bedroht. Es gibt Projektgesellschaften, bei denen man klar erkennen kann, dass große Unternehmen dahinterstehen. Man weiß damit natürlich auch, dass die Projekte eben nicht Bürgern oder kleineren Firmen gehören. Und fat...

Bild zu Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) ist derzeit mit der Neustrukturierung der Stromnetzentgelte befasst. Grund dafür ist, dass der derzeit geltende rechtliche Rahmen der Netzentgeltregulierung, welcher im Jahr 2005 geschaffen wurde, mittlerweile nicht mehr zu den im Rahmen der Energiewende geänderten Anforderungen passt. Insbesondere die zugrunde liegenden Annahmen, durch dezentrale Einspeisung ließen sich Netzkosten vermeiden und Strom fließt grundsätzlich von der höchsten zur niedrigsten Spannungsebene, erweisen sich in einem System zunehmend dezentraler Stromerzeugung aus Sicht der Bundesregierung als nicht mehr zeitgemäß. Der dezentral eingespeiste Strom werde nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen weitergeleitet und dadurch zunehmender Netzausbau erforderlich.