Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

Bild zu Recht und Energiewirtschaft: Anlagenbetreiber dürfen Solarstrom-Einspeisung selbst messen

Recht und Energiewirtschaft: Anlagenbetreiber dürfen Solarstrom-Einspeisung selbst messen

Ein Anlagenbetreiber, der Strom aus erneuerbaren Energien, etwa aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach, in ein Verteilnetz einspeist, darf die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vornehmen. Diese dann an den Netzbetreiber in geeigneter Form zu übermittelnden Messdaten haben als Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung zu dienen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) vor kurzem entschieden.

Bild zu Energieerzeugung aus Biomasse ist keine Landwirtschaft

Energieerzeugung aus Biomasse ist keine Landwirtschaft

In diesem Newsletter wollen wir Ihnen ein jüngst ergangenes Urteil vom Bundesfinanzhof vom 06.03.2013 (AZ: II R 55/11) vorstellen.In diesem hatte ein Landwirt, der eine Biomasseanlage betreibt, den Antrag auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) gestellt. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte befanden, dass der Befreiungstatbestand für eine Zugmaschine, welche ausschließlich in Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, nicht von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen werden können, wenn der land- und der forstwirtschaftliche Betrieb hauptsächlich darauf ausgerichtet ist, Strom aus Biomasse zu erzeugen.

Bild zu Solarbranche und Strafzölle

Solarbranche und Strafzölle

Bis zum Jahr 2050 will Deutschland 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das wird nur dann funktionieren, wenn neben der Windkraft auch die Photovoltaik eine gewichtige Rolle im künftigen Energiemix einnimmt. „Vor diesem Hintergrund ist der weitere Ausbau auch auf dem Sektor der Solarenergie notwendig“, meint Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton. Dies vor allem auch deshalb, weil sich die verfügbaren Flächenpotenziale für Windenergie und Biomasse in Zukunft verknappen werden. „Ich bin deshalb sicher, dass auch bei etwas höheren Preisen für Solarmodule die Nachfrage nach Solaranlagen im Ergebnis ungebrochen bleiben wird“, so Maslaton.

Bild zu Elektromobilität steht (leider) noch am Anfang!

Elektromobilität steht (leider) noch am Anfang!

Impulse durch den Elektromobilitätsgipfel am 27. Mai waren nicht zu erwarten Die Ziele der Bundesregierung für die Entwicklung der Elektromobilität waren hoch gesteckt und auch die Erklärungen der Industrie ließen kaum einen Zweifel daran aufkommen, dass hier ein gewaltiger Zukunftsmarkt im Entstehen sei. Der Ausbau der Flotte an Elektrofahrzeugen kann, so die Berechnungen der Experten, nachhaltig dazu führen, dass sich die CO2-Emissionen Deutschlands verringern. Während derzeit durch die Nutzung von üblichen Einsatzstoffen noch ca. 14 % der Emissionen durch den Pkw-Verkehr von ca. 42 Millionen Fahrzeugen verursacht werden, sollen nach der Zielsetzung der Bundesregierung im Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität vom August 2009 bis zum Jahr 2020 ca. 1.000.000 E-Pkw auf Deutschlands Straßen unterwegs sein.

Bild zu Landgericht Trier mit überzeugender Argumentation für engen Anlagenbegriff im EEG

Landgericht Trier mit überzeugender Argumentation für engen Anlagenbegriff im EEG

Wir möchten Ihnen heute ein höchst interessantes und zudem sehr erfreuliches Urteil des Landgerichts Trier vom 26.07.2012 (Az. 5 O 211/11) zum Anlagenbegriff im EEG, das erst kürzlich veröffentlicht worden ist, vorstellen:Den rechtlichen Rahmen für das Urteil des LG Trier bildet der mittlerweile zum „Klassiker“ avancierten Streit um die Frage der Auslegung des Anlagenbegriffs im EEG 2009/2012. 

Bild zu Aktuelle Entscheidung des BVerwG zu Immissionsrichtwerten

Aktuelle Entscheidung des BVerwG zu Immissionsrichtwerten

„Festsetzungen von Immissionsrichtwerten unterhalb der TA-Lärm sind unzulässig“ SachverhaltDie Klägerin wandte sich im vorliegenden Verfahren gegen eine Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm. Hinsichtlich des Lärmschutzes enthielt der Genehmigungsbescheid folgende Nebenbestimmung: „5.3 Die von der Windfarm verursachte Schallimmission darf im gesamten Einwirkungsbereich nicht zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an den nachstehenden Immissionsorten (IO) führen. Insbesondere dürfen folgende Beurteilungspegel jeweils 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Lärm am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nicht überschritten werden:IO (A) [...] nachts 38 db(A)IO (B) [...] nachts 40 db(A).“Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte mit Urteil vom 12.05.2011 -OVG 11 B 20.10 zunächst die Rechtmäßigkeit dieser Regelung.Gegen dieses Urteil legte die Klägerin Revision beim BVerwG ein.

Bild zu Konzessionsrecht: Kein Schadensersatz bei verzögerter Netzübertragung

Konzessionsrecht: Kein Schadensersatz bei verzögerter Netzübertragung

Im Zuge der anstehenden Energiewende nutzen immer mehr Kommunen die Möglichkeit, den Wandel der bundesdeutschen Energieversorgung initiativ und selbsttätig voranzutreiben und durch den Betrieb eigener Energieversorgungsnetze die regionale bzw. kommunale Wertschöpfung in die eigenen Hände zu nehmen. In tatsächlicher Hinsicht kommt den Gemeinden dabei zugute, dass – so Schätzungen des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) – in den kommenden Jahren insbesondere auf dem Stromsektor mehrere tausend Konzessionsverträge auslaufen werden.

Bild zu Bundesregierung stoppt die Strompreisbremse

Bundesregierung stoppt die Strompreisbremse

Nachdem wir Ihnen bereits mit dem Newsletter vom 22.03.2013 auf die Ausnahmeregelung im EEG und die darum entstandene Diskussion hinwiesen, vermeldet nunmehr die Bundesregierung, dass die sogenannte Strompreisbremse nicht innerhalb dieser Legislaturperiode umgesetzt werden könnte. Im Rahmen der Diskussion um die Strompreise hatten sowohl Bundesumweltminister Altmaier als auch Bundeswirtschaftsminister Rösler ein Thesenpapier zusammengestellt, um den steigenden Strompreisen entgegenzutreten. Dieses Thesenpapier war vielfach auf Kritik gestoßen und konnte auch aus diesem Grunde keine Zustimmung durch den Bundesrat erfahren.

Bild zu Bundesverwaltungsgericht hebt Normenkontrollurteil des Oberlandesgericht Bautzen zum Regionalplan Westsachsen auf

Bundesverwaltungsgericht hebt Normenkontrollurteil des Oberlandesgericht Bautzen zum Regionalplan Westsachsen auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2013 den Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Kapitels Windenergienutzung des aktuellen Regionalplans Westsachsen zur erneuten Überprüfung an das Oberverwaltungsgericht Bautzen zurückverwiesen und dementsprechend das vorherige Normenkontrollurteil – welches den Regionalplan Westsachsen als rechtmäßig erachtete - aufgehoben.Nach den derzeit bekannten entscheidungstragenden Gründen stellte das Bundesverwaltungsgericht – in Fortsetzung seiner zuletzt noch einmal verfestigten Rechtsprechung gemäß Urteil vom 13.12.2012 – gravierende Mängel im Planungskonzept fest. Der Regionalplan Westsachsen sei demnach fehlerbehaftet, weil nicht strikt zwischen den „harten Tabukriterien“ und „weichen Tabukriterien“ unterschieden werde.