EEG 2021 beschlossen – Windenergieanlagen nicht im öffentlichen Interesse?
Wieder einmal bestätigte sich das „Strucksches Gesetz“. Die Wortprägung des ehemaligen SPD-Fraktionschef Peter Struck besagt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist. So verhält es sich auch mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches am 17.12.2020 im Bundestag beschlossen wurde und am 01.01.2021 in Kraft treten soll. Im letzten Moment wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien der im Regierungsentwurf noch enthaltene § 1 Abs. 5 EEG gestrichen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD müssen sich die Frage gefallen lassen ob sie von allen guten Geistern verlassen worden sind. Denn in diesem Absatz hieß es: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“ Jetzt könnte man meinen diese Feststellung wäre lapidar. So zumindest liest sich die Begründung der Streichung: