Öffnung der PV-Pilotfreiflächenausschreibung für EU-Mitgliedstaaten - Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht erste Eckpunkte
Künftig soll das deutsche Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) in begrenztem Umfang auch für in EU-Mitgliedstaaten errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen zugänglich sein. Dazu sollen die Ausschreibungen ab 2017 im Umfang von 5 % der jährlich zu installierenden Leistung für Anlagen im EU-Ausland geöffnet werden. Die anteilige Öffnung soll der Umsetzung der Vorgaben der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien sowie der Sicherstellung der Europarechtskonformität des EEG dienen. Durch eine Pilot-Öffnung der Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten sollen noch in diesem Jahr erste Erfahrungen gesammelt werden. Die wesentlichen Eckpunkte für ein solches Konzept stellt das Bundeswirtschaftsministerium in einem entsprechenden Eckpunktepapier vor.