
Auswahlkriterien der Gas- und Stromkonzessionsvergabe bei Rekommunalisierung
Urteil des OVG Lüneburg vom 11.09.2013 – Az.: 10 ME 87/12 Das Oberverwaltungsgericht (kurz: OVG) Lüneburg hatte im Rahmen des zitierten Urteils über die Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtsrechtlichen Beanstandungsverfügung und insbesondere darüber zu befinden, welche Abwägungskriterien eine Kommune bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen in welchem Umfang zu berücksichtigen hat. Die Gemeinde wollte im Rahmen einer Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze die Entscheidung über die Vergabe der Konzession vom kommunalen Einfluss auf die örtliche Energieversorgung abhängig machen und hatte hierfür im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens eine Gewichtung von insgesamt 55 % vorgesehen. Die weiteren, auf § 1 Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) beruhenden Kriterien wie die Versorgungssicherheit und effizienter Betrieb wurden lediglich mit 25 % für die Entscheidung gewichtet.