Neuer Genehmigungstatbestand für Biogasanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,Nach langen Diskussionen um die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts am 29.02.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das neue Gesetz ist am 01.06.2012 in Kraft getreten. Im Rahmen der Anpassung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) wurde in diesem Zug auch ein allgemeiner immissionsschutzrechtlicher Genehmigungstatbestand für Biogasanlagen geschaffen.