Unternehmen im Netz – Gestaltung einer rechtssicheren Webseite
Eine professionelle und zeitgemäße Webseite ist in der heutigen Zeit im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich. Das Augenmerk sollte jedoch nicht nur auf das Design, vielmehr auch auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gerichtet sein, da die Webseite nicht nur einer kritischen Prüfung durch die Konkurrenz, sondern auch durch Rechtsanwaltskanzleien unterzogen wird – Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sind mitunter teuer und schmerzhaft. Wenngleich es sich bei dem Großteil der Fehler um „Klassiker“ handelt und man meinen sollte, dass diese allgemein bekannt sind, zeigt die anwaltliche Praxis, dass eine Vielzahl von Unternehmen diesem Bereich nicht die erforderliche Beachtung schenkt. 1. Impressum Mit Ausnahme von Internetseiten Privater ist jeder gewerbliche Anbieter nach dem Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, eine Anbieterkennzeichnung, das sogenannte Impressum, vorzuhalten. Diese Pflicht gilt für Unternehmenswebseiten, Unternehmens-Blogs, Onlineshops und auch auf den Social-Media-Plattformen des Unternehmens wie Facebook, Twitter und Google+.