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News zu Verwaltungsrecht

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Einwände des DWD gegen Windenergie ungerechtfertigt: Baden-Württemberg veröffentlicht Gutachten

Unlängst hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten (Fachgutachten und Rechtsgutachten) zur Frage der Vereinbarkeit zum Windenergieanlagen im näheren Umfeld von Wetterradaranlagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) veröffentlicht. Insbesondere die aus den Gutachten hervorgehenden rechtlichen Erwägungen schließen sich der bereits seit mehreren Jahren argumentativ zu diesem Problem vorgetragenen Linien von MASLATON an (vgl. Newsletter „DWD bekommt Grenzen aufgezeigt“ v. 13.04.2015; „DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen“ v. 26.03.2015; MASLATON „Windenergieanlagen Rechtshandbuch“, 1. Auflage 2015, S. 57 ff.). Schon von Beginn an hat MASLATON im Zusammenhang mit den weitreichend vorgetragenen Einwänden gegen des DWD gegen Windenergieprojekte darauf hingewiesen, dass es weder eine pauschale Abstandsvorgabe aus internationalen

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Landkreis als Betreiber einer Photovoltaikanlage

- OVG Magdeburg: kommunalwirtschaftsrechtlich unzulässig - Inwieweit kann sich ein Landkreis an der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien beteiligen, ohne gegen Kommunalwirtschaftsrecht zu verstoßen? Mit dieser Frage hatte sich das OVG Magdeburg in seinem Urteil vom 07.05.2015 auseinanderzusetzen. Anlass war der Betrieb einer Photovoltaikanlage durch einen Landkreis, welcher den erzeugten Strom in das Netz eines überörtlichen Stromerzeugers einspeiste. Dies hatte die Kommunalaufsichtsbehörde als Verstoß gegen § 116 Abs. 1 S.2 GO LSA a.F. (§ 128 KVG LSA n.F.) beanstandet und den Rückbau angeordnet. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage Kommune diene ausschließlich der Gewinnerzielung und ermangele daher des erforderlichen „öffentlichen Zweckes“. Hiergegen wehrte sich der Landkreis mittels

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OVG Lüneburg: Freihaltung von Flächen im Bebauungsplan als legitimes Planungsziel

Das OVG Lüneburg äußerte sich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens am 10.02.2015 zu der Frage, inwieweit die Freihaltung von Flächen im Bebauungsplan zum Zwecke der Erholung und zum Schutz vor Zersiedelung, unabhängig vom ökologischen oder touristischen Wert eines unbeplanten Außenbereichs, ein legitimes Planungsziel innerhalb eines Bebauungsplans sein kann. Das OVG bestätigte damit seine Rechtsprechung zu derartigen „Freihalte-Plänen“. Vorliegend war der Antragsteller Landwirt und Eigentümer eines Grundstücks, welches nicht innerhalb eines der vom Bebauungsplan explizit vorgesehen Baufenster lag. Die bebauungsfernsten Grenzen dieser Baufenster waren in keinem Fall mehr als ca. 250 m vom nächsten landwirtschaftlichen Gebäude entfernt. Das Grundstück des Antragstellers befand sich jedoch in einem Abstand von mind. 500 m zur vorhandenen Bebauung. Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs trug dieser keine Einwendungen vor.

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Stopp der Windenergie in Schleswig-Holstein - Grundsätze für Ausnahmeerteilung von Unzulässigkeit von Windenergieanlagen determiniert

Nachdem die Schleswig-Holsteinische Regierung generell im gesamten Landesgebiet die Neuerrichtung von Windenergieanlagen mittels Änderung des Landesplanungsgesetzes durch das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz - WEPSG“ vom 22.05.2015 vorläufig bis 05. Juni 2017 untersagt hat, hat nun Ministerpräsident Albig mittels Runderlass vom 23.06.2015 „Grundsätze“ vorgegeben, wann die Landesplanungsbehörde – dies ist der Ministerpräsident selbst – eine Ausnahme von der gesetzlich vorgesehenen vorläufigen Unzulässigkeit von Windenergievorhaben annehmen kann. Eine solche Ausnahmeerteilung wird von § 18 a Abs. 2 WEPSG grundsätzlich dann ermöglicht, wenn durch das Windenergievorhaben die Verwirklichung von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Nach dem Willen der Landesregierung darf aber nun die Landesplanungsbehörde für Windenergieanlagen, die

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Entwurf des Bürgerbeteiligungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Das mecklenburgische Kabinett hat sich von verfassungsrechtlichen Bedenken und kommunalwirtschaftsrechtlichen Problemen nicht beirren lassen und nunmehr dem Entwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes aus der Feder des Energieministeriums zugestimmt. Das Gesetz befindet sich nun in der Verbandsanhörung. Mit diesem Bürgerbeteiligungsgesetz sollen künftig Investoren, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Windenergieanlage bzw. einen Windpark errichten möchten, verpflichten, jedem Einwohner im Umkreis von fünf km rund um die geplante Windenergieanlage ein Angebot zur Beteiligung an insgesamt mindestens 20 % des Projektes zu unterbreiten. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.

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Vom Winde verweht - DWD scheitert mit Klagen gegen Windenergieanlagen vor dem Verwaltungsgericht

Nachdem das Verwaltungsgericht Trier nunmehr auch die Entscheidungsgründe für sein richtungsweisendes Urteil vom 07.04.2015 (Verweis auf unseren Newsletter vom 13.04.2015 „DWD bekommt Grenzen aufgezeigt“) vorgelegt hat, lässt sich feststellen, dass der DWD es künftig schwer haben wird, Windenergieprojekte mit seiner bisherigen Taktik zu blockieren. Denn dabei entsprach es einem Grundsatz des DWD, vor allem „mit dem Finger auf andere“ – nämlich die Windenergie – zu zeigen und zu fordern, dass diese sich jedweder Beeinflussung der Radaranlagen des DWD zu enthalten haben. Anderenfalls drohten extreme Gefahren im Bereich der Unwetterwarnung und auch im Bereich der die Wetterinformationen des DWD nutzenden Flugsicherungen sowie der angeblich ebenfalls diese Information maßgeblich nutzenden Bundeswehr.

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für „Altanschließer“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 15.04.2015 zugunsten eines kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes in Mecklenburg-Vorpommern, indem es die Revision einiger Eigentümer bebauter Grundstücke über die Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden über Anschlussbeiträge zur Abwasserentsorgung zurückwies. Die grundlegende Problematik dieses Falles besteht darin, dass fraglich ist, wie lange die Behörde gegenüber Grundstückseigentümern, welche bereits zu DDR-Zeiten oder erst nach Wiedervereinigung an die Kanalisation angeschlossen wurden, Abgaben zum Vorteilsausgleich festsetzen kann. Hintergrund ist dabei unter anderem, dass die nach Wiedervereinigung beschlossenen Beitragssatzungen oftmals an durchgreifenden Rechtsfehlern litten und dadurch keine Grundlage für die Festsetzung von Beiträgen bestand.

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DWD bekommt Grenzen aufgezeigt

Am 07.04.2015 hat das VG Trier den neuerdings allerorten zu Tage tretenden Bestrebungen des Deutschen Wetterdienstes, im Umgebungsbereich ihrer Radaranlagen Windenergie zu verhindern, eine Grenze gesetzt. Vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung zu der Frage, ob drei geplante Windenergieanlagen im Nahbereich des Radars Neuheilenbach störend wirken. Dabei vertrat der DWD den Standpunkt, es käme allein darauf an, ob er selbst der Auffassung sei, dass die geplanten Anlagen stören werden. Es bedürfte keiner näheren Erläuterungen, wie genau und weshalb der DWD eine Störung erwarte. Als sich hiervon weder die Genehmigungs- noch die Widerspruchsbehörde beeindrucken ließen und die Genehmigung für die geplanten WEA trotz massiver Gegenwehr des DWD genehmigte, erhob der DWD Klage zum VG Trier.

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Neuerscheinung: Maslaton (Hrsg.) Windenergieanlagen – Rechtshandbuch

Im C.H. Beck Verlag erscheint in diesen Tagen (Auslieferung voraussichtlich ab 09.04.2015) die erste Auflage des Rechtshandbuchs „Windenergieanlagen“, herausgegeben von Prof. Dr. Martin Maslaton und bearbeitete von Antje Böhlmann-Balan, Florian Brahms, Christian Falke, Christian Frohberg, Ulrich Hauk, Matthias Held, Andreas Keil, Antje Klauß, Dr. Dana Kupke, Prof. Dr. Martin Maslaton, Ulf Matthes, Prof. Dr. Martin Müller, Sigrun Portela, Peter Rauschenbach, Dr. Christoph Richter, Marion Ruppel, Dr. Peter Sittig, Susann Staake und Ralf Thomas. Der Autorenkreis besteht aus ausgewiesenen Wissenschaftlern aus dem Energie- und Verwaltungsrecht u.a. Rechtsanwälten, einem Richter sowie Mitarbeitern aus Ministerien, Direktvermarktern und Netzbetreibern.

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DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen

Am 23.03.2015 fand vor dem Verwaltungsgericht Trier die mündliche Verhandlung im Klageverfahren des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Umfeld des Wetterradaras Neuheilenbach statt. Der DWD ist der Auffassung, dass er durch die angegriffenen Genehmigungen verletzt werde, weil zu befürchten sei, dass die Wetterradaranlage durch die geplanten Windenergieanlagen gestört werde. Viele Fragen die bereits aus anderen Verfahren (Klageverfahren der Deutschen Flugsicherung GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, der Bundeswehr) bekannt sind, werden auch in diesem Verfahren wieder strittig behandelt.