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News zu Biomasse

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LG Stuttgart entscheidet zum Emissionsminderungsbonus: Chance für nachträglich BImSch-pflichtige Biogasanlagen!

Wir möchten heute über ein aktuelles und hoch interessantes Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2013 berichten, in dem das LG Stuttgart als – soweit ersichtlich – erstes Gericht überhaupt zu der Frage entschieden hat, ob ursprünglich nach Baurecht genehmigte, aber aufgrund der Änderung der 4. BImSchV zum 01.06.2012 in das BImSchG „gerutschte“ Biogasanlagen den Emissionsminderungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 beanspruchen können. Diese Frage war in der Literatur bislang kaum behandelt, jedenfalls aber äußerst kritisch beurteilt worden. Insbesondere die Clearingstelle EEG hatte in einem von ihr veröffentlichten Hinweis vom 23.05.2013 (Az.: 2012/11) – allerdings ohne nähere Begründung – die Auffassung vertreten, dass für erst nachträglich von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht erfasste Anlagen den Emissionsminderungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 nicht geltend machen können. 

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Fossile Brennstoffe belasten Privathaushalte am stärksten

Wärme und Kraftstoffe, allen voran Benzin und Heizöl, dominieren die Energiekosten deutscher Haushalte. Die aktuelle Diskussion um die Strompreise verfehlt dabei den Kern des Problems. Denn die Hauptbelastung der Privathaushalte geht auf die fossilen Brennstoffe zurück. Nicht die erneuerbaren Energien und die in diesem Zusammanhang oft kritisierte EEG-Umlage sind für die steigenden Kosten verantwortlich. Dies zeigt sich gerade im Fall der Heizungskosten: Teures Heizöl könnte gut durch erneuerbare Wärme ersetzt werden. So könnten viele deutsche Haushalte durch einen Umstieg von gängigen Öl- und Gasheizungen auf ein Heizungssystem, welches auf erneuerbaren Energien aufsetzt, Heizkosten einsparen. 

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Der Populismus um die EEG-Umlage

Strom ist teuer, aber wer finanziert hier eigentlich wen? Deutschland ist bei der Umsetzung der Energiewende und der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen ein Vorbild für viele andere Staaten. Angesichts von mehr als 10.000 Toten auf den Philippinen durch einen Taifun nie dagewesenen Ausmaßes, muss man noch einmal betonen, dass die Energiewende aktiven Klimaschutz bedeutet, der Menschenleben rettet. Dessen ungeachtet geht es dennoch in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen nur um „Geld“. Doch zur Sache: Mittlerweile erzeugen erneuerbare Energien mehr Strom als die neun noch am Netz verbliebenen Atomkraftwerke. Aktuell tragen sie mit 22 % zur Bruttostromerzeugung bei und liefern damit rund ein Viertel des Strommixes in Deutschland. 

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Das Märchen von der EEG-Umlage II

Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge. So ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. „Dieser Unsinn wird durch stete Wiederholung nicht wahrer“, empört sich Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Der veröffentlichte Anstieg der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh, der ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist, geht nur zu einem geringen Teil auf den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (EE) zurück“, stellt Maslaton klar.

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Ab dem 01.01.2014 gilt für alle Biogasanlagen die Pflicht, zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen bereitzuhalten!

Wir möchten heute auf eine für Biogasanlagen besonders relevante Vorschrift des derzeit geltenden EEG 2012 hinweisen. Nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 EEG müssen Biogasanlagen über zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen verfügen. Hält der jeweilige Anlagenbetreiber diese technischen Vorgaben nicht ein, so verringert sich der ihm dem Grunde nach zustehende Vergütungsanspruch für den Strom aus Biogasgemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 für die Dauer des Verstoßes auf „Null“. Damit riskieren Anlagenbetreiber, deren Anlagen nicht über die zusätzlichen Gasverbrauchseinrichtungen verfügen, zumindest zeitweise ihren gesetzlichen Vergütungsanspruch nach dem EEG, der sich auch durch eine spätere Nachrüstung nicht wieder herstellen lässt.

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Das Märchen von der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge, so ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der Erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. Wie viel teurer der Strom 2014 wird, erfahren die Verbraucher am 15. Oktober, wenn die vier verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2014 veröffentlichen. Nach Berechnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) steigt der Strom von heute 5,27 Cent/kWh wohl auf 6,42 Cent/kWh, welcher dann ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist.

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Zahl der Energiegenossenschaften steigt

Seit dem Jahr 2008 hat ein deutschlandweiter Anstieg von Neugründungen im Bereich der Energiegenossenschaften stattgefunden. Laut Deutschem Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. kommen jede Woche drei neue hinzu. Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland schätzungsweise 650 Energiegenossenschaften, wovon allein im Jahr 2012 der Genossenschaftsverband circa 150 neue Energiegenossenschaften aufnahm. Diese entstehen vor allem im ländlichen Raum und engagieren sich verstärkt im Bereich der Photovoltaik sowie der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Anlagen werden dabei meist gemeinsam mit kommunalen Ent...

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„So rückwärtsgewandt war schon lange kein Bundesumweltminister mehr“

Neben dem Ausstieg aus der Atomenergie ist wesentlicher Gedanke der Energiewende, den Wandel hin zu einer möglichst CO2-neutralen-Gesellschaft zu realisieren.  „Dieses hehre Ziel hat der Bundesumweltminister mittlerweile wohl vollends aus den Augen verloren“, kritisiert Leipziger Energierechtsexperte Prof. Martin Maslaton.   Maslaton: Altmaier freut sich über den Rückgang des Photovoltaik-Zubaus Der Umweltminister freue sich über den Rückgang des Photovoltaik-Zubaus um 40 bis 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und preise dies noch als großen Erfolg sowie nachhaltigen Kurs, kritisiert Maslaton. „Gleichzeitig lobte er jüngst die Inbetriebnahme von neuen Braunkohlekraftwerken als herausragenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. So rückwärtsgewandt war schon lange kein Bundesumweltminister mehr.“