BAFA informiert zum KWKG 2016
Zum 01.01.2016 ist das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) in Kraft getreten, welches seine Vorgängerfassung ablöste. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat nunmehr auf seiner Internetseite Informationen zu den gesetzlichen Neuregelungen veröffentlicht. Das KWKG 2016 gilt grundsätzlich für alle KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Dauerbetrieb genommen werden, sofern auf diese nicht die Übergangsbestimmungen des § 35 KWKG 2016 anwendbar sind, sowie für Wärme-/Kältespeicher und Wärme-/Kältenetze, deren Zulassungsantrag nach dem 31.12.2015 beim BAFA eingegangen ist.