Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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Zur energetischen Mietrechtsreform

Am 17.11.2011 hat das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf zu einem „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (Mietrechtsänderungsgesetz / MietRÄndG) an Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt. Die Mietrechtsreform steht unter dem Motto: „Modernes Mietrecht – Mosaikstein für die Energiewende“. Erklärtes Ziel der Mietrechtsreform ist es, im Gebäudebestand Energie-Einsparmöglichkeiten aufzudecken und die Energie-Effizienz zu verbessern.

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Mutloser Landesentwicklungsplan

Windenergie-Verband kritisiert Regierungspläne für Landesentwicklung Nach Meinung des BWE sei der entsprechende Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im Hinblick auf die Windenergie "mehr als enttäuschend", so erklärte es der Landesvorsitzende des Verbands, Martin Maslaton, am Montag in Dresden. Eine konkrete Vorgabe für den Ausbau der Energie im Freistaat fehle. Maslaton sprach von einem Dokument der Mutlosigkeit. Andere Bundesländer seien bei dem Thema weiter.

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Landesentwicklungsplan enttäuscht auf ganzer Linie

LEP-Entwurf wird Energiewende nicht gerecht, kritisiert Windenergieverband in Stellungnahme Heute läuft die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) ab. Der Landesverband Sachsen des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) kommentiert in einer umfangreichen Stellungnahme die dort getroffenen Vorgaben zur Windenergie. „Dieser Entwurf wird den notwendigen Anforderungen an die vom Bund geforderte Energiewende überhaupt nicht gerecht“, kritisiert BWE-Landesvorsitzender Prof. Martin Maslaton. „Dieser LEP- Entwurf enttäuscht leider auf der ganzen Linie und wird in dieser Fassung kaum dazu beitragen, die Windstromproduktion von derzeit 1.350 GWh pro Jahr wie von der Landesregierung geplant auf 3.500 GWh im Jahr 2020 zu erhöhen.“

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Windenergieanlagen zum Eigenverbrauch auch in Industriegebieten!

In der aktuellen Diskussion um eine Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Rahmen der von der Bundesregierung forcierten Energiewende muss auch über eine Änderung des Paragrafen 14, Absatz 2 der BauNVO nachgedacht werden. Nach § 14 Abs. 2 BauNVO können Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden, wenn es sich um untergeordnete Nebenanlagen zu den jeweils in den Gebieten zulässigen Vorhaben handelt. Dies wäre beispielsweise der Fall bei großen Windenergieanlagen für energieintensive Betriebe.