Tracking pixel News zu Luftverkehrsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Luftverkehrsrecht

Bild zu Windenergie – Abbau von Funkfeuern ermöglicht mehr Windenergieanlagen

Windenergie – Abbau von Funkfeuern ermöglicht mehr Windenergieanlagen

Die DFS plant, Funkfeuer am Boden größtenteils durch Entfernungsmesseinrichtungen (DME) zu ersetzen. Das schafft Raum für mehr Windenergieanlagen und Klimaschutz. Kurzfristig: Abbau von zehn FunkfeuernWie die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) berichtet, sollen bis zum Jahr 2025 zehn Funkfeuer außer Betrieb genommen werden. Konkret handelt es sich um die Funkfeuer in Bayreuth (2021), Würzburg (2021), Nattenheim (2021), Tegel (2021), Gedern (2022), Roding (2022), Luburg (2023), Cola (südwestlich Flughafen Köln/Bonn, 2024), Fürstenwalde (2025) und Hamm (2025). Perspektivisch soll zusätzlich der Bestand von derzeit 57 Anlagen bis 2030 um etwa ein Drittel reduziert werden. Damit will die DFS einen „aktiven Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz“ leisten, wie der Geschäftsführer Technik der DFS Friedrich-Wilhelm Menge erklärt. Auswirkungen für die WindenergiebrancheFür Projektiererinnen und Projektierer bedeutet dies insbesondere den Abbau von Hindernissen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann somit voranschreiten.

Bild zu Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene“ | 9.März.2021, 10:00 Uhr

Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene“ | 9.März.2021, 10:00 Uhr

Mit Beginn des Jahres 2021 trat die neue europäische Drohnen-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) in Kraft und gilt ab sofort unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Durch die europäische Drohnen-Verordnung wird für den Betrieb unbemannter Fluggeräte ein neues System eingeführt, in dem die Drohnen in Betriebskategorien eingeordnet werden, die sich an den technischen Spezifika der Geräte, an den Anforderungen an den Fernpiloten und an der mit dem Gerät betrieblich bezweckten Verwendung orientieren.  Mittels dieser Parameter wird anhand einer Risikobewertung das Gefährdungspotential, das von dem jeweiligen Betrieb eines solchen Gerätes ausgehen kann, bemessen. Je nach Betriebskategorie – und auch innerhalb der Betriebskategorie – werden unterschiedliche Anforderungen sowohl an das eingesetzte Gerät als auch an den Betreiber und/oder den Fernpiloten eines solchen Gerätes gestellt.

Bild zu Auskunftsansprüche gegen die DFS durchsetzen? Das BVerwG hilft!

Auskunftsansprüche gegen die DFS durchsetzen? Das BVerwG hilft!

Bereits Ende Mai diesen Jahres erging ein zunächst in seiner Relevanz scheinbar untergeordneter Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zum richtigen Rechtsweg bezüglich Informationsansprüchen (Beschl. v. 26.05.2020, Az. 10 B 1/20). Für die Projektierung von Windenergieanlagen wird er jedoch, insbesondere gegenüber der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) hoffentlich praktische Erleichterung bringen. Ausgang des Rechtsstreits war die teure Sanierung des Schauspielhauses Hamburg, das durch die Neue Schauspielhaus GmbH betrieben wird, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Hamburg ist. Eine Privatperson begehrte Einsicht in Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG), das landesspezifische Informationsfreiheitsgesetz. Gestritten wurde darum, ob überhaupt der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet sei, da es sich beim Schauspielhaus ja ausweislich des Zusatzes „GmbH“ um eine juristische Person des Privatrechts handelte. Der Verwaltungsrechtsweg ist öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten vorbehalten. Er ist nur eröffnet, wenn sich der Streit um Normen dreht, die gerade Träger öffentlicher Aufgaben als solche mit besonderen Befugnissen oder Pflichten belegt.

Bild zu Schutzbereichsanordnung – Unsinn bleibt Unsinn

Schutzbereichsanordnung – Unsinn bleibt Unsinn

„Dummes Zeug ist dummes Zeug“ – hätte Helmut Schmidt zu der Verkleinerung der unverhältnismäßigen Schutzbereichsanordnung gesagt. Jedoch wird zunehmend der Eindruck erweckt, dass die Windenergiebranche insbesondere bei Einwendungen von Bundeswehr und Luftverkehr immer wieder nachweisen muss, dass die Erde keine Scheibe ist. Wie bereits berichtet setzt sich das Verwaltungsgericht Koblenz aktuell mit mehreren Klagen gegen die vom Bundesministerium der Verteidigung erlassene Schutzbereichsanordnung in der Umgebung von Idar-Oberstein auseinander. Mit Anordnung vom 01.02.2019 ordnete das Bundesministerium der Verteidigung ein Gebiet in der Verbandsgemeinde Herrstein, in der Gemeinde Idar-Oberstein, in der Verbandsgemeinde Baumholder und in der Verbandsgemeinde Birkenfeld, sämtlich in Rheinland-Pfalz gelegen, gemäß §§ 1, 2 und 9 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentümern für die militärische Verteidigung (Schutzbereichsgesetz) einen Schutzbereich von 8.000 m für die Verteidigungsanlage Idar-Oberstein LINK 16.  Nun lenkte die Bundeswehr jedoch zumindest teilweise ein und verkleinerte diesen auf 1.000 m.