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News zu Photovoltaik

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Bundesrat mit KWKG- und EEG-Änderungsgesetz nicht einverstanden

Hinsichtlich des zum 01.01.2016 in Kraft getreten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG 2016) sowie des zum 01.01.2017 in Kraft tretenden novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) hat die zwischen der Europäischen Kommission und dem Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) getroffene Verständigung ergeben, dass im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht noch einige Anpassungen vorzunehmen sind. Das betrifft insbesondere die Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen sowie die Einbeziehung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht. Das BMWi hat daher einen Entwurf für ein entsprechendes KWKG- und EEG-Änderungsgesetz erarbeitet (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 30.09.2016).

Bild zu Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) ist derzeit mit der Neustrukturierung der Stromnetzentgelte befasst. Grund dafür ist, dass der derzeit geltende rechtliche Rahmen der Netzentgeltregulierung, welcher im Jahr 2005 geschaffen wurde, mittlerweile nicht mehr zu den im Rahmen der Energiewende geänderten Anforderungen passt. Insbesondere die zugrunde liegenden Annahmen, durch dezentrale Einspeisung ließen sich Netzkosten vermeiden und Strom fließt grundsätzlich von der höchsten zur niedrigsten Spannungsebene, erweisen sich in einem System zunehmend dezentraler Stromerzeugung aus Sicht der Bundesregierung als nicht mehr zeitgemäß. Der dezentral eingespeiste Strom werde nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen weitergeleitet und dadurch zunehmender Netzausbau erforderlich.

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Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur hat den für dieses Jahr letzten Ausschreibungstermin nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (kurz: FFAV) auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. Gebotstermin ist der 01.12.2016. D.h. Bieter, die an dieser Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen bis spätestens Donnerstag, den 01.12.2016, 24 Uhr ihr Gebot bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn abgegeben haben. Die Freiflächenausschreibungsverordnung bestimmt für diesen Gebotstermin ein reguläres Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Allerdings haben zum vorhergehenden Gebotstermin (01.08.2016) drei zunächst bezuschlagte Bieter die Zweitsicherheit nicht bzw. nicht vollständig geleistet, so dass deren Zuschläge entwertet werden mussten und sich das Ausschreibungsvolumen für diese Runde nach § 4 Abs. 1 FFAV um deren Gebotsmengen von insgesamt 7.003 kW erhöht.

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Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

Das EEG 2014 sieht vor, dass das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen ab 2017 in begrenztem Umfang auch für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet wird. Um Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu sammeln, erfolgt eine erste Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit Dänemark. Rechtliche Grundlage dafür bildet die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (kurz: GEEV) sowie die zwischen Deutschland und Dänemark getroffene Kooperationsvereinbarung (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 29.04. und 10.08.2016). Die grenzüberschreitende Ausschreibung erfolgt dabei in Form der sog. gegenseitig geöffneten Ausschreibung. D.h. jeder der beiden Kooperationsstaaten führt eine eigene separate Ausschreibung durch, an der sich Freiflächenanlagen beider Länder beteiligen können.

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EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

Am 14.10.2016 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetplattform die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich dabei vereinfacht ausgedrückt aus der prognostizierten Differenz der von den Übertragungsnetzbetreibern an der Börse für den EEG-Strom erzeilten Verkaufserlöse und den Vergütungszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, herunter gerechnet auf die einzelne Kilowattstunde Strom. Für 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Ct/kWh und hat sich damit gegenüber der aktuellen EEG-Umlage um 0,526 Ct/kWh erhöht.

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Novelle der Novelle: Jetzt kassiert der Gesetzgeber auch bei Bestandsanlagen EEG-Umlage

Referentenentwurf zur Änderung des KWKG und der Eigenversorgung veröffentlicht Anfang September erzielte das Bundeswirtschaftsministerium mit der Europäischen Kommission eine Verständigung über die beihilferechtliche Vereinbarkeit der nationalen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Energierechts (wir berichteten mit Newsletter vom 07.09.2016). Diese verdeutlichte, dass insbesondere beim zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) als auch der vor der Sommerpause verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) noch einige Änderungen vorzunehmen sind, um den Weg für die beihilferechtliche Genehmigung freizumachen. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte daher Anfang der Woche einen ersten Referentenentwurf, der der rechtlichen Umsetzung des mit der Europäischen Kommission gefundenen Konsenses dient. Gegenstand dieses Änderungsgesetzes sind u.a. auch die Regelungen zur Eigenversorgung nach EEG 2017. Diese betreffen nicht nur Betreiber von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auch die Betreiber fossil betriebener Eigenversorgungsanlagen. Durch das Änderungsgesetz soll insbesondere der unbefristeten EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung ein Ende gesetzt werden.

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Vorerst alles beim Alten: Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zurückgezogen

Die nach dem Stromsteuergesetz bestehenden Möglichkeiten zur Befreiung von der Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Cent je verbrauchter Kilowattstunde Strom bildet gegenüber dem regulären Strombezug aus dem öffentlichen Netz einen der wesentlichen Vorteile dezentraler Stromerzeugungs- und Versorgungskonzepte und ist maßgeblich für die wirtschaftliche Attraktivität von auf erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung basierenden Konzepten. Von der Stromsteuerbefreiung können neben Eigenversorgungskonzepten auch sog. Contracting- und Mieterstrommodelle profitieren. Umso mehr sorgte der am 19.05.2016 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Diskussionsentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes für spürbare Unruhe in der Branche. 

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Beihilferechtliche Nachjustierung des EEG 2017

Verständigung zwischen BMWi und EU-Kommission erzielt  Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ließ nunmehr offiziell verlautbaren, dass es mit der EU-Kommission eine Verständigung zum Energiepaket erzielt hat. Die Verständigung umfasst dabei im Wesentlichen das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) sowie das Strommarktgesetz und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Darüber, dass die Förderung von KWK-Anlagen in einem Leistungsbereich von 1 - 50 MW nach dem KWKG ab 2017 auf Ausschreibungen umgestellt werden soll, berichteten wir bereits mit Newsletter vom 25.08.2016. Nunmehr gab das BMWi bekannt, dass auch noch am vor der Sommerpause beschlossenen EEG 2017 nachjustiert werden muss. 

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Haben Energiegenossenschaften resigniert?

Bundesnetzagentur gibt vorläufige Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde bekannt  Am 01.08.2016 ist der Gebotstermin für die fünfte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge sowie ein erstes Hintergrundpapier zu den vorläufigen Ergebnissen dieser Ausschreibungsrunde auf ihrer Internetseite veröffentlicht.  Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt 125 MW an neu zu installierender Anlagenleistung. Abgegeben wurden 62 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 311 MW. Auch wenn damit erneut das Ausschreibungsvolumen mehrfach überzeichnet war, ist die Anzahl der abgegebenen Gebote bzw. Gebotsmenge gegenüber dem Gebotstermin am 01.04.2016 um rund 42 % zurückgegangen. Damit setzt sich der bereits in den Vorrunden abgezeichnete Trend einer kontinuierlich abnehmenden Beteiligung am Ausschreibungsverfahren weiter fort.

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Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

Der Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gehört heute in allen Bereichen des Energierechts zum notwendigen Handwerkszeug. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Inhouse-Seminars. Gern vertiefen wir energierechtliche Themenkomplexe und Fragestellungen und richten die Schwerpunkte an Ihren konkreten Anforderungen aus. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu und wir werden in Absprache mit Ihnen ein individuelles Programm erstellen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.