Aller fliegerischer Realität zum Trotz! OVG Lüneburg knickt vor BAF und DFS ein
In einigen der aufsehenerregendsten Prozesse der Windenergiebranche des letzten Jahres hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr seine Entscheidungen samt Gründen vorgelegt und damit ein bedauernswertes Fanal gesetzt. Im Mittelpunkt stand jeweils die Frage, ob geplante Windenergieanlagen eine Funknavigationseinrichtung stören könnten und somit § 18 a LuftVG, der für diesen Fall ein Bauverbot vorsieht, den jeweiligen Vorhaben entgegenstünde. Hierzu war zum Einen eine Berufungsklage (Az.: 12 LC 30/12) in der Hauptsache beim Oberverwaltungsgericht anhängig, mit der u.a. der Antragsteller die Erteilung einer Genehmigung für seine Windenergieplanung begehrte. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte in erster Instanz dem Kläger teilweise Recht gegeben und hinsichtlich einer der geplanten Anlagen ausgeurteilt, dass dieser § 18 a LuftVG nicht entgegenstünde und insbesondere die gegenläufige Auffassung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) und des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) nicht tragfähig begründet seien.