Tracking pixel News zu Verwaltungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Verwaltungsrecht

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Neue Entscheidung zum Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)

AG Rheinberg erteilt WEA-Projektierer Genehmigung nach § 2 GrdstVG für Erwerb eines Grundstücks zur Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme Für die Realisierung eines WEA-Vorhabens werden Flächen benötigt. In der Regel schließt der Projektierer hierzu zeitlich befristete Grundstücksnutzungsverträge mit den betreffenden Eigentümern ab. Entscheidet sich der Projektierer hingegen zum käuflichen Erwerb der erforderlichen Flächen – z.B. weil der Flächenkauf auf lange Sicht i.d.R. finanziell wesentlich vorteilhafter ist als die Anmietung bzw. Anpachtung –, kann der Kaufvertrag unter die Vorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG) und ggfs. des Reichssiedlungsgesetzes (RSiedlG) fallen.

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Höchste Sorgfalt ist geboten

Will die Gemeinde den Windenergieausbau über ihren Flächenutzungsplan steuern, steht sie vor großen Herausforderungen. Die Zuweisung von Anlagenstandorten muss sauber begründet sein, sonst wird die ganze Planung vor Gericht „kassiert“. Vielfach stehen Gemeinden vor der Frage, ob sie sich im Bereich der Windenergienutzung steuernd betätigen und auf der Ebene der Flächennutzungsplanung bestimmte Flächen innerhalb ihres Hoheitsgebietes der Windenergienutzung zur Verfügung stellen und Windkraftanlagen damit an anderer Stelle ausschließen.

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Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie

„Änderung im Sächsischen Straßengesetz“ Nachdem Bayern bereits mit Plänen zur Erhöhung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorpreschte (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/2013), verschärft nun auch der Freistaat Sachsen abermals seine Gangart im Kreuzzug gegen die Windenergie. Unter dem Vorwand einer Verringerung von Gefahren im Zusammenhang mit Windenergieanlagen an Staats- und Kreisstraßen, sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten. Soweit die Anlagen eine größere Gesamthöhe als 150 m aufweisen, muss der Abstand mindestens der Gesamthöhe entsprechen.

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Abgebaggert und verheizt: Was kostet uns die Braunkohle?

Braunkohle ist Deutschlands wichtigster Energieträger, trotz milliardenschwerer Förderung der erneuerbaren Energien. Derzeit wird mit ihr soviel Strom produziert wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Gerade Ostdeutschland setzt auf den fossilen Brennstoff. Tagebaue in Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sollen erweitert werden, Ortschaften und ihre Bewohner müssen weichen. Sehen Sie hierzu den Beitrag im MDR "Fakt ist…!" mit Prof. Dr. Martin Maslaton als Gast im Studio. http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/video194532_zc-ea9f5e14_zs-dea15b49.html

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Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und Teilfortschreibung 2005 unwirksam

„Ausfertigungsfehler und grobe Abwägungsmängel“Mit Urteil vom 12.02.2014 hat das VG Chemnitz der Klage einer bauwilligen Windenergieanlagenbetreiberin auf Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zum Erlass eines Genehmigungsbescheids stattgeben und inzident erneut den aus dem Jahre 2002 stammenden und schon einmal aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers für unwirksam erklärten Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und dessen Teilfortschreibung der Plansätze Windenergie 2005 für unwirksam erachtet.

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Pressekonferenz zu Mindestabständen von Windenergieanlagen

Am Freitag den 11. April präsentierte die bayerische Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Rahmen einer Pressekonferenz in München ein Rechtsgutachten unseres Hauses zu den geplanten Mindestabständen von Windenergieanlagen, welche durch die im Entwurf befindliche Länderöffnungsklausel ermöglicht werden sollen. Das Rechtsgutachten untersucht detailliert den Konflikt zwischen der im BauGB verankerten Privilegierung der Windenergie und landesgesetzlichen Mindestabständen zu Wohnbebauung (10H-Regelung). Des Weiteren wird die von Bayern geplante Stichtagsregelung mit Blick auf ihre verfassungsrechtlich problematische Rückwirkung hin überprüft.

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OVG Magdeburg – „Baugebührenermäßigung bei einheitlicher Beantragung einer zweiten Windenergieanlage“

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 29.09.2013 entschieden, dass bei Beantragung einer einheitlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windkraftanlagen die Baugebühr der zweiten Anlage regelmäßig ermäßigt werden muss.Die Klägerin hatte im vorliegenden Fall eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf einem Grundstück in einem einheitlichen Antrag beantragt. Für die Baugebühr setzte die Behörde einen Betrag von 11.000 € fest, gemessen am Bauwert der beiden Anlagen und ohne eine Ermäßigung zu berücksichtigen. Nach der Gebührenverordnung Sachsen-Anhalt „[...]

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OLG Jena: Enteignung von Gemeinden zugunsten von Windenergieanlagen möglich

Wir möchten Ihnen heute ein hoch interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Jena zu der Möglichkeit und zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz zugunsten von Erneuerbaren-Energien-Vorhaben vorstellen: Als – soweit ersichtlich – erstes Gericht hat das OLG Jena mit Urteil vom 30.12.2013 die Voraussetzungen einer Enteignung unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten zugunsten von Vorhaben zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien näher konkretisiert. Hintergrund des hier vorgestellten Urteils war die in der Praxis sehr häufig anzutreffende Fallkonstellation, dass die Betreiberin eines Windparks sowohl Wege als auch Kabel benötigte, um ihre geplanten Anlagen errichten und betreiben zu können.

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Bundesverfassungsgericht ebnet Weg für Braunkohletagebau Garzweiler II

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2013 den Braunkohleplan Garzweiler II - zumindest im Ergebnis - verfassungsrechtlich gehalten. Die Verfassungsbeschwerden des BUND und eines von Enteignung betroffenen Bürgers blieben im Ergebnis ohne Erfolg. Zum einen hat das Gericht ein „Recht auf Heimat“ verneint, da die freie Ortswahl ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen, finde. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz von Bürgern insofern gestärkt, als bereits im Zulassungsverfahren Behörden künftig auch die privaten Belange der von Umsiedlung und Enteignung betroffenen Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen müssen. Da Behörden diese Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen hatten, war die Enteignung eines dem BUND gehörenden Grundstücks verfassungswidrig.