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Am heutigen Tage hat der BGH – von der Praxis lang erwartet – zur Auslegung des Anlagenbegriffs nach dem EEG 2009 mündlich verhandelt und dabei zu erkennen gegeben, dass er sich in diesem Zusammenhang vertretenen Auffassung Oberlandesgerichte Brandenburg, Stuttgart, Düsseldorf und Naumburg anschließen wird.
Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge. So ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. „Dieser Unsinn wird durch stete Wiederholung nicht wahrer“, empört sich Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Der veröffentlichte Anstieg der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh, der ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist, geht nur zu einem geringen Teil auf den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (EE) zurück“, stellt Maslaton klar.
Wir möchten heute auf eine für Biogasanlagen besonders relevante Vorschrift des derzeit geltenden EEG 2012 hinweisen. Nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 EEG müssen Biogasanlagen über zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen verfügen. Hält der jeweilige Anlagenbetreiber diese technischen Vorgaben nicht ein, so verringert sich der ihm dem Grunde nach zustehende Vergütungsanspruch für den Strom aus Biogasgemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 für die Dauer des Verstoßes auf „Null“. Damit riskieren Anlagenbetreiber, deren Anlagen nicht über die zusätzlichen Gasverbrauchseinrichtungen verfügen, zumindest zeitweise ihren gesetzlichen Vergütungsanspruch nach dem EEG, der sich auch durch eine spätere Nachrüstung nicht wieder herstellen lässt.
Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge, so ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der Erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. Wie viel teurer der Strom 2014 wird, erfahren die Verbraucher am 15. Oktober, wenn die vier verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2014 veröffentlichen. Nach Berechnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) steigt der Strom von heute 5,27 Cent/kWh wohl auf 6,42 Cent/kWh, welcher dann ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist.
Seit dem Jahr 2008 hat ein deutschlandweiter Anstieg von Neugründungen im Bereich der Energiegenossenschaften stattgefunden. Laut Deutschem Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. kommen jede Woche drei neue hinzu. Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland schätzungsweise 650 Energiegenossenschaften, wovon allein im Jahr 2012 der Genossenschaftsverband circa 150 neue Energiegenossenschaften aufnahm. Diese entstehen vor allem im ländlichen Raum und engagieren sich verstärkt im Bereich der Photovoltaik sowie der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Anlagen werden dabei meist gemeinsam mit kommunalen Ent...
Neben dem Ausstieg aus der Atomenergie ist wesentlicher Gedanke der Energiewende, den Wandel hin zu einer möglichst CO2-neutralen-Gesellschaft zu realisieren. „Dieses hehre Ziel hat der Bundesumweltminister mittlerweile wohl vollends aus den Augen verloren“, kritisiert Leipziger Energierechtsexperte Prof. Martin Maslaton. Maslaton: Altmaier freut sich über den Rückgang des Photovoltaik-Zubaus Der Umweltminister freue sich über den Rückgang des Photovoltaik-Zubaus um 40 bis 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und preise dies noch als großen Erfolg sowie nachhaltigen Kurs, kritisiert Maslaton. „Gleichzeitig lobte er jüngst die Inbetriebnahme von neuen Braunkohlekraftwerken als herausragenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. So rückwärtsgewandt war schon lange kein Bundesumweltminister mehr.“
BNetzA legt Bericht zur Versorgung im Winter 2012/13 vorDie Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) veröffentlichte am 20.06.2013 den Bericht zur Versorgung mit Strom und Gas im Winter 2012/13. Sinn und Zweck dieses Bericht ist es, operative und gesetzliche Handlungsempfehlungen zu formulieren, um gerade in den energieintensiven Wintermonaten die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nachdem es im Winter 2011/12 noch mehrere kritische Belastungssituationen gegeben habe, so der Bericht, war der zurückliegende Winter weniger angespannt. In der Presseerklärung der BNetzA vom 28.06.2013 wird dennoch darauf hingewiesen, dass auch weiterhin der Netzausbau das Gebot der Stunde sei, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Am 21.06.2013 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird der zweite Teil der Bauplanungsrechtsnovelle umgesetzt.Mit diesem Gesetz wurde unter anderem § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB neu gefasst: Anlagen „zur Erzeugung von Biogas“ sind weiterhin bis zu einer Kapazität von 2,3 Millionen Normkubikmeter pro Jahr sowie „andere Anlagen“ bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 2,0 Megawatt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich privilegiert zulässig.
Besuchen Sie unseren Verlag für alternatives Energierecht! Der Verlag für alternatives Energierecht veröffentlicht juristische Fachliteratur zum Thema Erneuerbare Energien und betreut Autoren, die Literatur zum Thema alternatives Energierecht verfassen. Wissenschaftliche Werke wie Dissertationen, Monographien u. ä., aber auch allgemeine Publikationen von Autoren, die sich mit naturverträglicher Energieerzeugung vertieft beschäftigen, werden von uns verlegt. Mit unserer neu herausgegebenen Gesetzessammlung, den Handbüchern und Nachschlagewerken sind Sie bestens über die neuesten Änderungen der ...