Laues Lüftchen statt frischer Wind? Gesetzliche Nachjustierung bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land
Der Bundesrat hatte im Februar dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes betreffend die Vorschriften zur Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde nunmehr in der gestrigen Sitzung des Bundestags im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss verwiesen. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist zum einen die Verlängerung des Moratoriums für Bürgerenergiegesellschaften. Diese gilt gegenwärtig nur für die Gebotstermine 01. Februar und 01. Mai 2018. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr die Aussetzung der Sonderregelung für Bürgerenergie bis einschließlich des Gebotstermins 01. Mai 2019 vor.