Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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50,2 Hz-Problem – Mitwirkungspflichten beachten! Anlagenbetreibern drohen Vergütungseinbußen

Die am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) regelt die dringend notwendige Nachrüstung der Wechselrichter von bestimmten Photovoltaikanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden sind. In Zukunft müssen sich die nachgerüsteten Photovoltaikanlagen in einem gestuften Prozess – und nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz) – vom Netz trennen, wodurch die Systemstabilität gesichert werden soll. In Europa beträgt die Netzfrequenz in Normalzustand 50 Hz. Für die Gewährleistung eines sicheren und stabilen Netzsystems muss die Frequenz auf diesem Wert gehalten werden. Dabei sind leichte Schwankungen nach oben oder unten durchaus üblich und werden von den Netzbetreibern geregelt. Problematisch ist dagegen, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt.

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Bundesverfassungsgericht ebnet Weg für Braunkohletagebau Garzweiler II

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2013 den Braunkohleplan Garzweiler II - zumindest im Ergebnis - verfassungsrechtlich gehalten. Die Verfassungsbeschwerden des BUND und eines von Enteignung betroffenen Bürgers blieben im Ergebnis ohne Erfolg. Zum einen hat das Gericht ein „Recht auf Heimat“ verneint, da die freie Ortswahl ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen, finde. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz von Bürgern insofern gestärkt, als bereits im Zulassungsverfahren Behörden künftig auch die privaten Belange der von Umsiedlung und Enteignung betroffenen Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen müssen. Da Behörden diese Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen hatten, war die Enteignung eines dem BUND gehörenden Grundstücks verfassungswidrig.

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Energiewende in Bayern - Windkraftbetreiber ziehen vor Gericht

[...] Für [...] Maslaton [...] ist das Agieren der Staatsregierung "ein glatter Aufruf zum Rechtsbruch". Schließlich sei Seehofers Vorstoß bislang nicht über eine Absichtserklärung im Vertrag der neuen großen Koalition in Berlin hinausgegelangt. "Grundlage für die Genehmigung eines Windrads ist nach wie vor das aktuelle Bundesimmissionsschutzgesetz, daran ändern auch die Absichten der bayerischen Staatsregierung nichts", sagt Maslaton

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„Mia san Mia“ - Bayerisches Kabinett boykottiert Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Das Bayerische Kabinett hat am 03.12.2013 in gewohnt bajuwarischer Manier entschieden, die Regionalplanfortschreibung zur Steuerung der Windenergie in der Planungsregion „Industrieregion Mittelfranken“ nicht für verbindlich zu erklären. Nach Aussage Söders werden „damit derzeit in Bayern keine neuen Windkraftanlagen genehmigt“. Diese Entgleisung des gelernten Juristen Dr. Söder dürfte mindestens eine erhebliche rechtliche Unkenntnis offenbaren, führt doch eine fehlende Verbindlichkeitserklärung eines Regionalplanes weder in der Planungsregion selbst noch im restlichen Bayern zu einer „generellen“ Genehmigungsunfähigkeit von Windenergieanlagen. Im Übrigen – insoweit sei ein gemeinsames Weißbier mit Justizminister Bausback dringend angeraten – ist das Bayerische Kabinett für die Verbindlichkeitserklärung gar nicht zuständig, sondern die Regierung Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. 

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BGH begründet Urteil zum Anlagenbegriff - Satelliten-BHKW wohl sicher -

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen vor etwa einem Monat mitgeteilt hatten, dass der BGH unter dem 23.10.2013 in mündlicher Verhandlung die in der Praxis lang und heftig umstrittene Frage des Anlagenbegriffs (insbesondere bei Biomasseanlagen) zu Gunsten des sog. „weiten“ Anlagenbegriffs entschieden hat, liegt nunmehr seit Ende der letzten Woche auch die schriftliche Begründung dieses Urteils vor. Diese wollen wir Ihnen heute in ersten groben Zügen einmal näher vorstellen: 

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LG Stuttgart entscheidet zum Emissionsminderungsbonus: Chance für nachträglich BImSch-pflichtige Biogasanlagen!

Wir möchten heute über ein aktuelles und hoch interessantes Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2013 berichten, in dem das LG Stuttgart als – soweit ersichtlich – erstes Gericht überhaupt zu der Frage entschieden hat, ob ursprünglich nach Baurecht genehmigte, aber aufgrund der Änderung der 4. BImSchV zum 01.06.2012 in das BImSchG „gerutschte“ Biogasanlagen den Emissionsminderungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 beanspruchen können. Diese Frage war in der Literatur bislang kaum behandelt, jedenfalls aber äußerst kritisch beurteilt worden. Insbesondere die Clearingstelle EEG hatte in einem von ihr veröffentlichten Hinweis vom 23.05.2013 (Az.: 2012/11) – allerdings ohne nähere Begründung – die Auffassung vertreten, dass für erst nachträglich von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht erfasste Anlagen den Emissionsminderungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 nicht geltend machen können. 

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Fossile Brennstoffe belasten Privathaushalte am stärksten

Wärme und Kraftstoffe, allen voran Benzin und Heizöl, dominieren die Energiekosten deutscher Haushalte. Die aktuelle Diskussion um die Strompreise verfehlt dabei den Kern des Problems. Denn die Hauptbelastung der Privathaushalte geht auf die fossilen Brennstoffe zurück. Nicht die erneuerbaren Energien und die in diesem Zusammanhang oft kritisierte EEG-Umlage sind für die steigenden Kosten verantwortlich. Dies zeigt sich gerade im Fall der Heizungskosten: Teures Heizöl könnte gut durch erneuerbare Wärme ersetzt werden. So könnten viele deutsche Haushalte durch einen Umstieg von gängigen Öl- und Gasheizungen auf ein Heizungssystem, welches auf erneuerbaren Energien aufsetzt, Heizkosten einsparen. 

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Der Populismus um die EEG-Umlage

Strom ist teuer, aber wer finanziert hier eigentlich wen? Deutschland ist bei der Umsetzung der Energiewende und der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen ein Vorbild für viele andere Staaten. Angesichts von mehr als 10.000 Toten auf den Philippinen durch einen Taifun nie dagewesenen Ausmaßes, muss man noch einmal betonen, dass die Energiewende aktiven Klimaschutz bedeutet, der Menschenleben rettet. Dessen ungeachtet geht es dennoch in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen nur um „Geld“. Doch zur Sache: Mittlerweile erzeugen erneuerbare Energien mehr Strom als die neun noch am Netz verbliebenen Atomkraftwerke. Aktuell tragen sie mit 22 % zur Bruttostromerzeugung bei und liefern damit rund ein Viertel des Strommixes in Deutschland. 

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Begriff der Abnahmestelle im Sinne des KWKG

Urteil des BGH v. 24.04.2013 – Az.: VIII ZR 88/12 Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) hatte bereits Ende April im Rahmen des zitierten Urteils darüber zu entscheiden, wie der Begriff der Abnahmestelle im Sinne des § 9 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (nachfolgend: KWKG) zu definieren ist. Zur Entscheidung stand eine städtische Straßenbeleuchtungsanlage mit ca. 10.000 Verbrauchsstellen sowie rund 480 Verknüpfungspunkten mit dem Netz der allgemeinen Versorgung und die Frage, ob es sich hierbei um entweder eine „Gesamtabnahmestelle“ handelt oder ob jeder Verknüpfungspunkt bzw. Verbrauchsstelle einzeln zu werten sei.