Energieerzeugung aus Biomasse ist keine Landwirtschaft
In diesem Newsletter wollen wir Ihnen ein jüngst ergangenes Urteil vom Bundesfinanzhof vom 06.03.2013 (AZ: II R 55/11) vorstellen.In diesem hatte ein Landwirt, der eine Biomasseanlage betreibt, den Antrag auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) gestellt. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte befanden, dass der Befreiungstatbestand für eine Zugmaschine, welche ausschließlich in Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, nicht von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen werden können, wenn der land- und der forstwirtschaftliche Betrieb hauptsächlich darauf ausgerichtet ist, Strom aus Biomasse zu erzeugen.