Strompreisbremse – Berücksichtigung von Abschöpfungsbeträgen bei Berechnung von Entgelten
Der Gesetzgeber kommt Anlagenbetreiber:innen bei erlösabhängigen Preisklauseln entgegen. Nach § 19 StromPBG sind die abgeschöpften Erlöse bei der Berechnung vertraglicher Entgelte zu berücksichtigen. Je nach Preisvereinbarung ergibt sich erhebliches Einsparpotential!