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Strompreisbremse – Gesetz inklusive Erlösabschöpfung sorgt für Verwirrung
Mit dem Strompreisbremsegesetz werden bei Stromerzeugern die Überschusserlöse abgeschöpft. Welche Ausnahmeregelungen greifen und wie erfolgt die Berechnung? – Ein Überblick!
Mit dem Strompreisbremsegesetz werden bei Stromerzeugern die Überschusserlöse abgeschöpft. Welche Ausnahmeregelungen greifen und wie erfolgt die Berechnung? – Ein Überblick!
Die Herstellung von Biomethan eröffnet Betreibern von Biogasanlagen neue Möglichkeiten ihre ausgeförderten Anlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben.
Anlagenbetreiber:innen sollen nach dem neuen § 31k BImSchG auf Antrag von lärmbedingten Nachtabschaltungen und Schattenwurfauflagen befreit werden können.
Mit Urteil vom 23. Juni 2022 (V ZR 23/21) hat sich der Bundesgerichtshof ausführlich zu (verfassungsrechtlichen) Fragen des Überbaus bei energetischen Sanierungen geäußert.
Die zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Bewertung von Photovoltaik-Anlagen unterscheidet sich fundamental. Im Zivilrecht hat der BGH nun Grundsätzliches geklärt.
Das Osterpaket der Bundesregierung soll mit Inkrafttreten am 01.01.2023 der Startpunkt eines bisher unvergleichlichen Ausbaumarathons sein. Aber hält das Paket, was es verspricht?
Die Bundesregierung will bestehende Flächenpotenziale für Photovoltaik besser nutzen. Durch zusätzliche naturschutzfachliche Anforderungen drohen jedoch weitere Hemmnisse.
NRW konzentriert Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Erneuerbaren Energien bei den Landgerichten Essen und Bielefeld.
In den vergangenen Wochen zeichneten sich an gleich mehreren Fronten anstehende Umwälzungen bei der Förderung der Erneuerbaren Energien ab. Den Anfang machte die EU-Kommission kurz vor Weihnachten mit der Vorstellung der Neufassung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien. Nach dem Jahreswechsel folgten die Ankündigungen der neuen Bundesregierung im Rahmen ihres Klimaschutz Sofortprogramms.
Elektrotankstellen an Windrädern. Oder: Wie die Kopplung von Elektromobilität und Energiewende auch am gewachsenen Energie- und Steuerrecht scheitert. „Wie könnte man Ihre ablehnende Haltung gegenüber der Windenergie verändern?“, hatte eine Forschergruppe aus Kiel und Potsdam schon 2016 Windkraftgegner gefragt. Und die befragten Windkraftgegner hatten dazu eine klare Meinung: Wenn es keine gesundheitlichen Risiken für Mensch und Tier gibt, wenn etwas gegen den Klimawandel erreicht wird und wenn die „Gemeinde oder ich persönlich am Ertrag der Windkraftanlagen beteiligt“ werden - dann, so die erklärten zwischen 35 und 85 Prozent der Windenergiegegner (je nach Thema und Region), - ja dann würden sie dem Bau von Windkraftanlagen in der Gemeinde zustimmen.