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News zu Energiewirtschaftsrecht

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Aufgepasst: Eckpunkte-Papier „Strommarkt“ veröffentlicht! – Maßgeblich für Vertrauensschutz?

EnWG- und KWKG-Novelle nehmen langsam Gestalt an Entsprechend der 10-Punkte-Energie-Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Fahrplan für die Energiewende, stehen für dieses Jahr die Grundsatzentscheidungen für die zukünftige Ausgestaltung des Strommarktes an. Zur Vorbereitung dieser Entscheidungen hat das BMWi am 27.03.2015 das „Eckpunkte-Papier Strommarkt“ veröffentlicht. Dieses widmet sich den vier Themen Strommarkt, KWK-Förderung, CO2-Minderung im Stromsektor und Netzausbau und gibt die wesentlichen Eckpunkte für die anstehenden Reformen vor. Strommarkt Die mit dem Grünbuch eröffnete Diskussion zum künftigen Strommarktdesign (wir berichteten mit Newsletter vom 11.03.2015) soll nun im Rahmen eines Weißbuches, welches noch vor der Sommerpause vorgelegt werden soll, in konkrete Reformmaßnahmen überführt werden. Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass die

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Neuerscheinung: Maslaton (Hrsg.) Windenergieanlagen – Rechtshandbuch

Im C.H. Beck Verlag erscheint in diesen Tagen (Auslieferung voraussichtlich ab 09.04.2015) die erste Auflage des Rechtshandbuchs „Windenergieanlagen“, herausgegeben von Prof. Dr. Martin Maslaton und bearbeitete von Antje Böhlmann-Balan, Florian Brahms, Christian Falke, Christian Frohberg, Ulrich Hauk, Matthias Held, Andreas Keil, Antje Klauß, Dr. Dana Kupke, Prof. Dr. Martin Maslaton, Ulf Matthes, Prof. Dr. Martin Müller, Sigrun Portela, Peter Rauschenbach, Dr. Christoph Richter, Marion Ruppel, Dr. Peter Sittig, Susann Staake und Ralf Thomas. Der Autorenkreis besteht aus ausgewiesenen Wissenschaftlern aus dem Energie- und Verwaltungsrecht u.a. Rechtsanwälten, einem Richter sowie Mitarbeitern aus Ministerien, Direktvermarktern und Netzbetreibern.

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Doch kein schwarzer Tag!? - hohe aber überwindbare Hürden

BGH begründet Urteil zur Enteignung zugunsten von erneuerbaren Energieanlagen Zuletzt hatten wir am 20.03.2015 über das Urteil des BGH vom 12.03.2015 berichtet, in dem das höchste deutsche Zivilgericht über die Voraussetzungen einer Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zugunsten von Erneuerbare-Energien-Anlagen, konkret von Windenergieanlagen, entschieden hatte. Der Verlauf der mündlichen Verhandlung vom 12.03.2015 sowie der an diesem Tag bereits verkündete Tenor des Urteils ließen dabei nichts Gutes erwarten. Nunmehr liegt jedoch die Begründung des BGH vor, die durchaus positive Aussagen für die Erneuerbare-Energien-Branche enthält. Im Einzelnen: Zwar hat der BGH – wie bereits am 20.03.2015 mitgeteilt – das Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen aufgehoben

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BGH entscheidet zum KWKG – Belastungsausgleich in Objektnetzen

Der BGH hat mit Urteil vom 16.12.2014 (Az.: EnZR 81/13) zur Anwendbarkeit des KWKG – Belastungsausgleiches in Objektnetzen Stellung genommen und hier teilweise die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zu einer vergleichbaren Fallgestaltung widersprochen. Gegenstand des Verfahrens war die Fragestellung, ob der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber dem Objektnetzbetreiber im Sinne des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG a. F. einen Anspruch aus dem KWKG – Belastungsausgleich für die aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bezogenen Strommengen hatte. Hierzu mussten der BGH zwei Fragestellungen umfassend prüfen. Zum einen war fraglich, ob der Objektnetzbetreiber als Letztverbraucher oder als Netzbetreiber im Sinne des KWKG zu betrachten ist. Zum anderen klärte der BGH, ob es für den Ausgleichsanspruch nach § 9 Abs. 7 KWKG einer vertraglichen Vereinbarung bedarf oder ob sich der Anspruch unmittelbar aus dem Gesetz herleitet. Zunächst beschäftigte sich der BGH mit der Qualifizierung des Objektnetzbetreibers als Letztverbraucher und mithin als Anspruchsgegner des Anspruches auf den KWKG Belastungsausgleich. Der in § 9 KWKG geregelte Belastungsausgleich, so führt das Gericht aus, findet auf mehreren Stufen statt, wobei auf der ersten Stufe der Netzbetreiber gegenüber dem KWK-Anlagenbetreiber zur Zahlung des KWK-Zuschlages verpflichtet ist und diese Strommengen gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber finanziell ausgleicht.

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DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen

Am 23.03.2015 fand vor dem Verwaltungsgericht Trier die mündliche Verhandlung im Klageverfahren des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Umfeld des Wetterradaras Neuheilenbach statt. Der DWD ist der Auffassung, dass er durch die angegriffenen Genehmigungen verletzt werde, weil zu befürchten sei, dass die Wetterradaranlage durch die geplanten Windenergieanlagen gestört werde. Viele Fragen die bereits aus anderen Verfahren (Klageverfahren der Deutschen Flugsicherung GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, der Bundeswehr) bekannt sind, werden auch in diesem Verfahren wieder strittig behandelt.

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Schwarzer Tag für die Erneuerbare-Energien-Branche: BGH kassiert Urteil des OLG Jena zur Enteignung zugunsten von Windenergieanlagen

Der BGH hat am 12.03.2015 ein in der Branche ebenso lange erwartetes wie aufsehenerregendes Urteil zur Enteignung zugunsten von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, konkret von Windenergieanlagen, verkündet. Hintergrund des nunmehr vom BGH abschließend entschiedenen Falls war eine geradezu idealtypische Fallgestaltung, mit der sich eine Vielzahl von Anlagenbetreibern regelmäßig konfrontiert sehen: Für die Errichtung bzw. für die Umsetzung von Vorhaben zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien werden gerade hinsichtlich der notwendigen Stromkabel sowie für die Erschließung, aber auch für die Errichtung und für den Rückbau der Erzeugungsanlagen oftmals Flächen benötigt, die nicht im Eigentum des jeweiligen Anlagenbetreibers stehen und für die er (noch) kein dingliches Sicherungsrecht vorweisen kann. In solchen Situationen stellt sich regelmäßig die Frage: Wie lässt sich ein Zugriff auf fremdes Grundeigentum rechtlich bewerkstelligen? Eine vertragliche Grundlage oder gar eine einvernehmliche Einräumung von dinglichen Rechten an den benötigten Grundstücken scheidet aufgrund der Weigerungshaltung der jeweiligen Eigentümer oftmals von vornherein aus. Vielfach wird aber auch von den berechtigten – nicht selten sind dies bezeichnenderweise Gemeinden – ein maßlos überzogenes Nutzungsentgelt verlangt.

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Entschädigung auch bei automatischer Abschaltung wegen Spannungsüberschreitung

Mit Urteil vom 16.01.2015 entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 7 U 42/14) zum EEG 2012, dass der Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers nach § 12 Abs. 1 EEG 2012 keine ferngesteuerte Reduktion der Einspeisung voraussetze. Auch eine automatische Drosslung der Anlage durch vom Netzbetreiber zur Vermeidung der Gefahr von Netzengpässen verbindlich vorgegeben Einstellungen an den Sicherheitseinrichtungen – wie dem Wechselrichter oder dem Q/U-Schutzschalter – der Anlage, stelle eine Reduzierung der Einspeisung im Sinne des § 12 EEG 2012 dar und sei damit entschädigungspflichtig. Dies dürfte auch auf das zum 01.08.2014 in Kraft getretene, novellierte EEG 2014 übertragbar sein, welches die Regelungen zum Engpass- und Einspeisemanagement des EEG 2012 im Wesentlichen unverändert in § 14 und § 15 überführt.

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Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“

Die Bundesregierung hat mit dem Grünbuch zum Strommarktdesign („Ein Strommarkt für die Energiewende“) einen mehrstufigen Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende die Reform des Strommarktes stehen soll. Das am 31.10.2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentliche Dokument markiert den Auftakt eines öffentlichen Konsultationsverfahrens und stellt Maßnahmen zur Diskussion, die langfristig die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund der vermehrten Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien gewährleisten sollen. Die so begonnene öffentliche Konsultation endet am 01.03.20...

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Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für eine Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt

Der EuGH und der BFH haben in den zurückliegenden Jahren seit Ende 2011 in zahlreichen Entscheidungen die energiesteuerlich begünstigte gewerbliche Luftfahrt von der nichtbegünstigten privaten Luftfahrt abgegrenzt.1 Zum rechtlichen Hintergrund dieser maßgeblichen Entscheidungen ist auszuführen, dass die Steuerbefreiung im Bereich der gewerbsmäßigen Personen- und Warenbeförderung nach den maßgeblichen Bestimmungen des Energiesteuerrechts bislang ausschließlich Luftfahrtunternehmen vorbehalten war.2  Ungeachtet dessen, dass Flüge zu unternehmensinternen Zwecken weiterhin nicht energiesteuerbefreit erfolgen dürfen, hat der BFH mit Bezug auf die zitierte Rechtsprechung des EuGH entschieden, dass in bestimmten Fällen Flugkraftstoffe, die von Nicht-Luftfahrtunternehmen für konzerninterne Flüge und sogenannte Taxiflugverkehre verwendet werden, nicht der Energiebesteuerung unterliegen.

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Frist zur Einrichtung der Fernsteuerbarkeit von EE-Anlagen läuft ab

Betreiber von Bestandsanlagen, die ihren Strom direkt vermarkten, müssen bis zum 01.04.2015 gewährleisten, dass ihre Anlage fernsteuerbar ist, um weiterhin die Marktprämie von ihrem Netzbetreiber zu erhalten (§ 35 S. 1 Nr. 2 EEG 2014). Dafür müssen sie die technischen Einrichtungen vorhalten, die erforderlich sind, damit ihr Direktvermarkter die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 lit. a), b) EEG 2014). Dies darf nicht verwechselt werden mit den Einrichtungen zum Einspeisemanagement, auf die der Netzbetreiber zugreifen kann. Im Regelfall bedarf es zusätzlicher technischer Einrichtungen, die in enger Abstimmung mit dem Direktvermarkter installiert werden sollten. Zudem sollten Anlagenbetreiber ihren Netzbetreiber über die Fernsteuerbarkeit ihrer Anlage im Sinne von § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 100 Abs. 1 Nr. 5 EEG 2014 schriftlich informieren.