Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Landgericht Trier mit überzeugender Argumentation für engen Anlagenbegriff im EEG

Wir möchten Ihnen heute ein höchst interessantes und zudem sehr erfreuliches Urteil des Landgerichts Trier vom 26.07.2012 (Az. 5 O 211/11) zum Anlagenbegriff im EEG, das erst kürzlich veröffentlicht worden ist, vorstellen:Den rechtlichen Rahmen für das Urteil des LG Trier bildet der mittlerweile zum „Klassiker“ avancierten Streit um die Frage der Auslegung des Anlagenbegriffs im EEG 2009/2012. 

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Aktuelle Entscheidung des BVerwG zu Immissionsrichtwerten

„Festsetzungen von Immissionsrichtwerten unterhalb der TA-Lärm sind unzulässig“ SachverhaltDie Klägerin wandte sich im vorliegenden Verfahren gegen eine Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm. Hinsichtlich des Lärmschutzes enthielt der Genehmigungsbescheid folgende Nebenbestimmung: „5.3 Die von der Windfarm verursachte Schallimmission darf im gesamten Einwirkungsbereich nicht zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an den nachstehenden Immissionsorten (IO) führen. Insbesondere dürfen folgende Beurteilungspegel jeweils 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Lärm am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nicht überschritten werden:IO (A) [...] nachts 38 db(A)IO (B) [...] nachts 40 db(A).“Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte mit Urteil vom 12.05.2011 -OVG 11 B 20.10 zunächst die Rechtmäßigkeit dieser Regelung.Gegen dieses Urteil legte die Klägerin Revision beim BVerwG ein.

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Konzessionsrecht: Kein Schadensersatz bei verzögerter Netzübertragung

Im Zuge der anstehenden Energiewende nutzen immer mehr Kommunen die Möglichkeit, den Wandel der bundesdeutschen Energieversorgung initiativ und selbsttätig voranzutreiben und durch den Betrieb eigener Energieversorgungsnetze die regionale bzw. kommunale Wertschöpfung in die eigenen Hände zu nehmen. In tatsächlicher Hinsicht kommt den Gemeinden dabei zugute, dass – so Schätzungen des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) – in den kommenden Jahren insbesondere auf dem Stromsektor mehrere tausend Konzessionsverträge auslaufen werden.

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Bundesverwaltungsgericht hebt Normenkontrollurteil des Oberlandesgericht Bautzen zum Regionalplan Westsachsen auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2013 den Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Kapitels Windenergienutzung des aktuellen Regionalplans Westsachsen zur erneuten Überprüfung an das Oberverwaltungsgericht Bautzen zurückverwiesen und dementsprechend das vorherige Normenkontrollurteil – welches den Regionalplan Westsachsen als rechtmäßig erachtete - aufgehoben.Nach den derzeit bekannten entscheidungstragenden Gründen stellte das Bundesverwaltungsgericht – in Fortsetzung seiner zuletzt noch einmal verfestigten Rechtsprechung gemäß Urteil vom 13.12.2012 – gravierende Mängel im Planungskonzept fest. Der Regionalplan Westsachsen sei demnach fehlerbehaftet, weil nicht strikt zwischen den „harten Tabukriterien“ und „weichen Tabukriterien“ unterschieden werde.

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Ehemalige LPG-Tierzuchtbetriebe können vergütungsfähige Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung darstellen

Wir möchten Ihnen heute eine Stellungnahme der Clearingstelle EEG vom 14.03.2013 vorstellen, in der die Clearingstelle zu der Frage, ob eine frühere Intensivtierhaltung eine wirtschaftliche Nutzung im Sinne von § 32 EEG sein und damit den Status einer Fläche als Konversionsfläche begründen kann, Stellung genommen hat. Diese Stellungnahme dürfte vor allem für eine ganze Reihe von PV-Projekten in den neuen Bundesländern ein Mehr an Rechtssicherheit bringen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gibt es noch heute zahlreiche, ehemalige Wirtschaftshöfe von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, bei denen bislang erhebliche rechtliche Unsicherheiten dahingehend bestanden, ob diese als vergütungsfähige Konversionsflächen im Sinne des EEG eingestuft werden können.

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Die dezentrale Stromvermarktung aus der Photovoltaikanlage an Nachbarn

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern kommt zunehmend die Vermarktung des Stromes an die Nachbarn in Betracht, um die Wirtschaftlichkeit aufgrund des sogenannten Marktintegrationsmodells zu steigern. Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 MW sieht das Erneuerbare-Energie-Gesetz derzeit vor, dass der Vergütungsanspruch auf 90 % der insgesamt im Kalenderjahr eingespeisten erzeugten Strommengen begrenzt ist. Für denjenigen Stromanteil, der über die vergütungsfähige Strommenge hinausgeht, kann lediglich eine verringerte Vergütung in Höhe des Monatsmittelwertes des Marktwertes für Strom aus solarer Strahlungsenergie vom Netzbetreiber beansprucht werden.

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Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches an Bundesrat zugeleitet

Der Freistaat Sachsen hat die vom Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches nunmehr offiziell in den Bundesrat zugeleitet. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ergänzung des BauGB der Gestalt vor, dass die Bundesländer selbst entscheiden dürfen, ob Windenergieanlagen weiterhin als privilegierte Vorhaben im Außenbereich errichtet werden dürfen, um den Zubau weiterer Windenergieanlagen besser als bisher steuern zu können.

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Bundesverwaltungsgericht erleichtert den Ausschluss von Nebenanlagen durch Bebauungsplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2013 den Ausschluss von Gebäuden als Nebenanlagen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten bebaubaren Grundstücksflächen für wirksam erachtet.Der Revisionskläger errichtete auf einer im Bebauungsplan als nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche ohne Baugenehmigung ein Blockhaus als Nebengebäude eines Hotels zur Unterbringung von Gartengeräten und Spielzeug. Der Landkreis Wittmund versagte die nachträgliche Baugenehmigung und erlies eine Beseitigungsanordnung: Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1989 sei jedenfalls auf Grund anzuwendenden Planerhaltungsvorschriften des BauGB 1987 wirksam und dieser schließe auf Grundlage des § 14 Abs. 1 S. 3 BauNVO Nebengebäude außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche aus.