Tracking pixel News zu Fachplanungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Fachplanungsrecht

Bild zu OVG Schleswig kippt Regionalplanung zur Steuerung der Windenergienutzung

OVG Schleswig kippt Regionalplanung zur Steuerung der Windenergienutzung

OVG Schleswig, Urteil v. 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.), Urteilsgründe noch ausstehend Regionalpläne sind kein Wunschkonzert der Gemeinden, so viel ist nach den Urteilen des OVG Schleswig in insgesamt neun Verfahren klar. Das OVG kippte zwei Regionalpläne und stellt damit das Land Schleswig-Holstein und Gemeinden in Sachen Energiewende vor neue Herausforderungen. Sachverhalt Das OVG hatte insgesamt 11 Verfahren vorliegen, welche sich gegen die Regionalpläne für die Planungsräume I und III wendeten. 2009 begann das Land Schleswig-Holstein mit den Vorbereitungen für die Teilfortschreibungen der Regionalpläne, in denen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollten. Im Zuge dieser Vorbereitungen beauftragte das Land die Kreise zur Erstellung von Kreiskonzepten zu geeigneten Flächen für die Windenergienutzung. Bei Erstellung dieser Konzepte wurden, unabhängig von der fachlichen Eignung, nur solche Flächen als Windenergienutzungsflächen ausgewiesen, bei denen die Gemeinden ihr Einverständnis erteilt hatten.

Bild zu Rechtsprechungsübersicht Energieversorgung

Rechtsprechungsübersicht Energieversorgung

Nachfolgend stellen wir Ihnen zehn aktuelle und vor allem erläuterte Urteile aus den Bereichen Nutzungsentgelte, Windenergieanlagen, Rekommunalisierung, Konzessionsvergabe, Bebauungsplan, Biogasanlagen, kommunale Energiegesellschaften sowie zum Thema Hochspannungs-Freileitungen vor:   NETZNUTZUNGSENTGELTE Begrenzte KWK-Umlage Die Straßenbeleuchtungseinrichtung einer Gemeinde gilt trotz zahlreicher Verbrauchsstellen und Verknüpfungspunkte als eine einzige Abnahmestelle im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes. (BGH vom 24. April 2013 – AZ VIII ZR 88/12)Im konkreten Fall ging es um die Straßenbeleuchtung einer Stadt mit etwa 10.000 Verbrauchsstellen, die über rund 480 Verknüpfungspunkte an das örtliche Verteilnetz angeschlossen waren. Der Jahresstromverbrauch lag bei etwa acht Millionen Kilowattstunden (kWh). Der Übertragungsnetzbetreiber und der Verteilnetzbetreiber stritten um die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Der Verteilnetzbetreiber berief sich auf Paragraf 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG, wonach Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 100.000 kWh beträgt, im Rahmen der Netznutzungsentgelte für die über 100.000 kWh hinausgehende Strommenge lediglich eine auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzte KWK-Umlage zu entrichten haben.

Bild zu Bayern nimmt Abstand von der Windenergie

Bayern nimmt Abstand von der Windenergie

10H-Regelung von Landtag beschlossen - Zeitlich begrenzter Vertrauensschutz für Antragsteller, Widerspruchsrecht für Nachbargemeinden Der bayerische Landtag, besser gesagt die dort vertretene absolute Mehrheit der CSU hat gestern den seit über einem Jahr diskutierten und kritisierten „10H-Mindestabstand“ von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung – milde ausgedrückt – durchgesetzt und hierfür die Änderung der Bayerischen Bauordnung beschlossen. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet damit in Bayern auf Windenergievorhaben nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden (ausgenommen solche im Außenbereich, sprich Splittersiedlungen) einhalten. Damit sind in Bayern nicht abstandsgerechte Windenergieanlagen „entprivilegiert“.

Bild zu Änderung des Sächsischen Straßengesetzes

Änderung des Sächsischen Straßengesetzes

„Regionale Planungsverbände lehnen Entwurf ab“ Derzeit liegt ein Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vor: Demnach sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten, Anlagen mit einer größeren Gesamthöhe als 150 m mindestens einen Abstand entsprechend ihrer Gesamthöhe und Anlagen ohne Vorrichtung zum Schutz vor Eisabwurf sogar mindestens einen Abstand von 400 m (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013).

Bild zu Entwurf des RROP Vorpommern

Entwurf des RROP Vorpommern

Regionalverband plant „Einheimischen-Modell“ Der Regionale Planungsverband Vorpommern überarbeitet derzeit sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), aktuell liegt der Entwurf des RROP noch öffentlich aus. Dieser Entwurf sieht unter anderem die Ausweisung von 26 neuen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen vor. Der Regionale Planungsverband Vorpommern beabsichtigt jedoch, in den vorgesehenen Eignungsgebieten ausschließlich Windenergieanlagen mit wirtschaftlicher Beteiligungsmöglichkeit für Bürger und Gemeinden zuzulassen: Windenergieanlagenbetreiber müssen demnach mindestens 20% der Eigentumsanteile an der jeweiligen Projektgesellschaft allen Personen zum Kauf anbieten, die im Umkreis von 4,5km um die Windenergieanlage ihren Erstwohnsitz angemeldet haben!

Bild zu Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie

Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie

„Änderung im Sächsischen Straßengesetz“ Nachdem Bayern bereits mit Plänen zur Erhöhung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorpreschte (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/2013), verschärft nun auch der Freistaat Sachsen abermals seine Gangart im Kreuzzug gegen die Windenergie. Unter dem Vorwand einer Verringerung von Gefahren im Zusammenhang mit Windenergieanlagen an Staats- und Kreisstraßen, sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten. Soweit die Anlagen eine größere Gesamthöhe als 150 m aufweisen, muss der Abstand mindestens der Gesamthöhe entsprechen.

Bild zu Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und Teilfortschreibung 2005 unwirksam

Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und Teilfortschreibung 2005 unwirksam

„Ausfertigungsfehler und grobe Abwägungsmängel“Mit Urteil vom 12.02.2014 hat das VG Chemnitz der Klage einer bauwilligen Windenergieanlagenbetreiberin auf Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zum Erlass eines Genehmigungsbescheids stattgeben und inzident erneut den aus dem Jahre 2002 stammenden und schon einmal aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers für unwirksam erklärten Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und dessen Teilfortschreibung der Plansätze Windenergie 2005 für unwirksam erachtet.

Bild zu Konflikt von Windenergiebetreibern mit DFS und BAF erreicht landespolitische Ebene

Konflikt von Windenergiebetreibern mit DFS und BAF erreicht landespolitische Ebene

Seit Jahren wird der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland verzögert. So scheitern die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen z.B. oftmals daran, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS), die in Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind, immer wieder mit der gleichen Argumentation behaupten, durch geplante Windenergievorhaben werden Funknavigationsanlagen gestört.

Bild zu Energiewende in Bayern - Windkraftbetreiber ziehen vor Gericht

Energiewende in Bayern - Windkraftbetreiber ziehen vor Gericht

[...] Für [...] Maslaton [...] ist das Agieren der Staatsregierung "ein glatter Aufruf zum Rechtsbruch". Schließlich sei Seehofers Vorstoß bislang nicht über eine Absichtserklärung im Vertrag der neuen großen Koalition in Berlin hinausgegelangt. "Grundlage für die Genehmigung eines Windrads ist nach wie vor das aktuelle Bundesimmissionsschutzgesetz, daran ändern auch die Absichten der bayerischen Staatsregierung nichts", sagt Maslaton