
Neue Regeln für Verbraucherverträge
Gesetze zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 in Kraft getreten - Was bedeutet dies für Windenergieanlagen-Grundstücksnutzungsverträge? Am 13. Juni 2014 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ vom 20. September 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Seite 3642 ff.) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011. Einer der Kernpunkte des neuen Rechts ist die Abschaffung des bisherigen „Haustürgeschäfts“ (§ 312 BGB a.F.) und die Neueinführung der Begrifflichkeit „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ (§ 312b BGB n.F.) sowie die Neuregelung des bisherigen „Haustür-Widerrufsrechts“.