"Vorrats-GmbH ab 1.450 EUR" - irreführende Werbung
OLG Dresden: Urteil vom 19. Februar 2013 Nach Ansicht des OLG Dresden, Urteil vom 19. Februar 2013 (Az.: 14 U 1810/12), ist die Werbung “Vorrats-GmbH ab 1.450 EUR” irreführend. Sie suggeriert - fälschlicherweise -, dass eine mit vollem Stammkapital ausgestattete und damit eintragungsfähige GmbH für nur 1.450,00 EUR erworben werden könne. Dem Urteil liegt eine Anzeige bei Google Adwords zugrunde, in welcher ein Unternehmen folgenden Text schaltete: „Vorrats-GmbH ab 1450 EUR“. Auf der Webseite der Firma war die folgende Aussage angegeben: “Der Weg zu Ihrer neu gegründeten GmbH „Vorrats-GmbH“ mit...