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News zu Photovoltaik

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PV-Anlagen bald wieder auf Acker- und Grünflächen zulässig? - Bayern und Baden-Württemberg wollen EEG-Länderöffnungsklausel für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nutzen

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017), welches zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, haben die Bundesländer erstmals die Möglichkeit nach eigenem Ermessen auch Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen. Die für die Errichtung von Freiflächenanlagen nach dem EEG nutzbaren Flächen sind seit jeher durch den Bundesgesetzgeber reglementiert wurden, um ökologisch sensible Flächen vor einer Bebauung zu schützen. Dies gilt auch weiterhin im Rahmen der Ausschreibungen nach dem EEG 2017. PV-Freiflächenanlagen dürfen, sofern eine finanzielle Förderung nach EEG 2017 angestrebt wird, nur auf bestimmten Flächen errichtet werden. Die im Ausschreibungsverfahren gesetzlich zulässige Flächenkulisse ist auf versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen sowie sog. BImA-Flächen (für Freiflächenanlagen freigegebene, im Eigentum des Bundes bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehende Flächen) und Flächen im Bereich von „Alt-Bebauungsplänen“ (Aufstellung vor dem 01.09.2003 bzw. vor dem 01.01.2010, soweit für die Standortfläche bereits zu diesem Stichtag ein Gewerbe- oder Industriegebiet ausgewiesen war) begrenzt.

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Anlagenbetreiber können aufatmen – Doppelförderungsverbot rückwirkend entschärft

Mit Inkrafttreten des Strommarkgesetzes zum 30.07.2016 wurde das Verhältnis von Stromsteuerbefreiung und EEG-Förderung neu geregelt (wir berichteten mit Newsletter vom 10.08.2016). Der im Zuge dessen neu in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2014) aufgenommene § 19 Abs. 1a regelt das sog. Doppelbegünstigungsverbot. Dieses sieht im Sinne eines Wahlrechtes vor, dass der Anlagenbetreiber entweder die Steuerbegünstigung § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 Stromsteuergesetz oder die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen kann. Eine kumulative Inanspruchnahme beider ist nach dieser Regelung nicht mehr möglich, wobei die Regelung rückwirkend seit 01.01.2016 gilt. Dies hat in der Praxis nicht nur aufgrund der rückwirkenden Anwendung, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass die Stromsteuerbefreiung nicht aktiv in Anspruch genommen werden kann, sondern von Gesetzes wegen „zwangsgewährt“ wird, erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich gebracht.

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KWKG- und EEG-Änderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat gestern, dem 15.12.2016, in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung beraten und dieses in der Fassung der Ausschussdrucksache verabschiedet. Mit dem Änderungsgesetz wird zum einen das auf administrativ festgelegten Zuschlagszahlungen basierende Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) auf Ausschreibungen umgestellt.

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Letzte PV-Ausschreibungsrunde nach FFAV

Bundesnetzagentur gibt vorläufige Ergebnisse für den Gebotstermin 01.12.2016 bekannt  Vergangene Woche gab die Bundesnetzagentur die vorläufigen Ergebnisse der Ausschreibung für den Gebotstermin 01.12.2016 auf ihrer Internetseite bekannt.  Von den 76 abgegebenen Geboten erhielten 27 Gebote in einem Gesamtumfang von 162,554 MW einen Zuschlag. Lediglich fünf Gebote mussten wegen Mängeln ausgeschlossen werden. Damit erreicht die Ausschlussquote mit rund 6,5 Prozent ihren niedrigsten Stand seit Beginn der Ausschreibungen.

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Erste Ergebnisse der grenzüberschreitenden Ausschreibung mit Dänemark

Am 23.11.2016 um 24:00 Uhr lief die Frist zur Abgabe von Geboten für die seitens Deutschlands durchgeführte grenzüberschreitende Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus. Ausgeschrieben war eines installierte Leistung von 50 Megawatt bei einem maximal zulässigen Gebotswert in Höhe von 11,09 Cent/Kilowatt. Am Ausschreibungsverfahren beteiligen konnten sich all jene, die beabsichtigen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Standort in Deutschland oder Dänemark zu errichten.

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Bundesrat mit KWKG- und EEG-Änderungsgesetz nicht einverstanden

Hinsichtlich des zum 01.01.2016 in Kraft getreten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG 2016) sowie des zum 01.01.2017 in Kraft tretenden novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) hat die zwischen der Europäischen Kommission und dem Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) getroffene Verständigung ergeben, dass im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht noch einige Anpassungen vorzunehmen sind. Das betrifft insbesondere die Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen sowie die Einbeziehung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht. Das BMWi hat daher einen Entwurf für ein entsprechendes KWKG- und EEG-Änderungsgesetz erarbeitet (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 30.09.2016).

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Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) ist derzeit mit der Neustrukturierung der Stromnetzentgelte befasst. Grund dafür ist, dass der derzeit geltende rechtliche Rahmen der Netzentgeltregulierung, welcher im Jahr 2005 geschaffen wurde, mittlerweile nicht mehr zu den im Rahmen der Energiewende geänderten Anforderungen passt. Insbesondere die zugrunde liegenden Annahmen, durch dezentrale Einspeisung ließen sich Netzkosten vermeiden und Strom fließt grundsätzlich von der höchsten zur niedrigsten Spannungsebene, erweisen sich in einem System zunehmend dezentraler Stromerzeugung aus Sicht der Bundesregierung als nicht mehr zeitgemäß. Der dezentral eingespeiste Strom werde nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen weitergeleitet und dadurch zunehmender Netzausbau erforderlich.

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Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur hat den für dieses Jahr letzten Ausschreibungstermin nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (kurz: FFAV) auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. Gebotstermin ist der 01.12.2016. D.h. Bieter, die an dieser Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen bis spätestens Donnerstag, den 01.12.2016, 24 Uhr ihr Gebot bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn abgegeben haben. Die Freiflächenausschreibungsverordnung bestimmt für diesen Gebotstermin ein reguläres Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Allerdings haben zum vorhergehenden Gebotstermin (01.08.2016) drei zunächst bezuschlagte Bieter die Zweitsicherheit nicht bzw. nicht vollständig geleistet, so dass deren Zuschläge entwertet werden mussten und sich das Ausschreibungsvolumen für diese Runde nach § 4 Abs. 1 FFAV um deren Gebotsmengen von insgesamt 7.003 kW erhöht.

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Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

Das EEG 2014 sieht vor, dass das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen ab 2017 in begrenztem Umfang auch für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet wird. Um Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu sammeln, erfolgt eine erste Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit Dänemark. Rechtliche Grundlage dafür bildet die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (kurz: GEEV) sowie die zwischen Deutschland und Dänemark getroffene Kooperationsvereinbarung (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 29.04. und 10.08.2016). Die grenzüberschreitende Ausschreibung erfolgt dabei in Form der sog. gegenseitig geöffneten Ausschreibung. D.h. jeder der beiden Kooperationsstaaten führt eine eigene separate Ausschreibung durch, an der sich Freiflächenanlagen beider Länder beteiligen können.

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EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

Am 14.10.2016 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetplattform die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich dabei vereinfacht ausgedrückt aus der prognostizierten Differenz der von den Übertragungsnetzbetreibern an der Börse für den EEG-Strom erzeilten Verkaufserlöse und den Vergütungszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, herunter gerechnet auf die einzelne Kilowattstunde Strom. Für 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Ct/kWh und hat sich damit gegenüber der aktuellen EEG-Umlage um 0,526 Ct/kWh erhöht.