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News zu Photovoltaik

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Kontinuierliche Senkung der Zuschlagswerte bei Solaranlagen zu verzeichnen

Bundesnetzagentur gibt Ausschreibungsergebnisse für Gebotstermin 01.02.2018 bekannt Die Bundesnetzagentur hat die für Solarenergie zum Gebotstermin 01.02.2018 erteilten Zuschläge auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Zum vorbezeichneten Gebotstermin war ein Volumen von 200 MW für Solarenergie ausgeschrieben worden. Eingereicht wurden 79 Gebote mit einem Umfang von insgesamt 546 MW, damit war die ausgeschriebene Menge erneut deutlich überzeichnet. Allerdings mussten auch 16 Gebote wegen Formmängeln oder Fristversäumnissen ausgeschlossen werden.

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Volle EEG-Umlage für KWK-Eigenversorgung

Europäische Kommission versagt Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen  Angesichts der im Vorfeld zwischen der Bundesregierung und der europäischen Kommission getroffenen Verständigung zur Ausgestaltung der Eigenversorgungsregelung versagte die Europäische Kommission nunmehr überraschend die beihilferechtliche Genehmigung zur Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen.  Mit der EEG-Novelle im Jahr 2014 wurde die Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht einbezogen. D.h. seit 01.08.2014 haben grundsätzlich alle neuen Eigenversorger auch auf den eigenverbrauchten Strom die volle EEG-Umlage zu entrichten.

Bild zu Bundesnetzagentur eröffnet nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

Bundesnetzagentur eröffnet nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur leitete jetzt die ersten Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen im kommenden Jahr ein. Gebotstermin ist Donnerstag, der 01.02.2018. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Ausschreibungsverfahren, die lediglich auf denselben Gebotstermin fallen. Eine erste gemeinsame Ausschreibung von Windenergie- und Solaranlagen erfolgt erst zum 01.04.2018.

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Direktvermarktungsunternehmen meldet Insolvenz an – was nun?

Die Möglichkeit der Insolvenz eines Direktvermarkters hat schon der Gesetzgeber zum EEG 2014 gesehen und dafür die besondere Vergütungsform der Ausfallvermarktung eingeführt. Nun könnte der erste Fall tatsächlich eintreten: Wie nun jüngst bekannt wurde, haben die Innowatio GmbH / Clean Energy Sourcing (CLENS) sowie deren Tochtergesellschaften Clean Energy Markets Access GmbH, Ecomac GmbH, Clean Energy Direkt GmbH und SP Energy Control GmbH am 14.11.2017 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz angemeldet.

Bild zu Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

Ursprünglich sollte das Marktstammdatenregister zum 01.09.2017 seine Funktion aufnehmen und als zentrales Register fortan alle wesentlichen Stammdaten des Strom- und Gasmarktes erfassen. Dabei soll es unter anderem das für erneuerbare Energieanlagen bisher geltende Anlagenregister ablösen. Die Bundesnetzagentur teilte nunmehr mit, dass die zwischenzeitlich für Herbst 2017 geplante Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters erneut verschoben werden muss, da die Arbeiten am webbasierten Meldeportal zum Marktstammdatenregister noch nicht abgeschlossen sind (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 20.07.2017).

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Innovation zu vermieten

Das Mieterstromgesetz will neue Investitionsanreize für erneuerbaren Strom setzen. Die Bundesregierung sieht Potenzial für Mieterstrom in bis zu 3,8 Millionen Haushalten. Fachleute betrachten das Gesetz diff erenziert. Was ist gelungen, was nicht? Der Ausbau der Solaranlagen im Gebäudebereich wurde bisher hauptsächlich von Eigenheimbesitzern sowie Gewerbe- und Industriebetrieben getragen, die den erzeugten Strom entweder gegen Vergütung in das Netz einspeisten oder zur Eigenversorgung nutzten.

Bild zu Hoher Wettbewerbsdruck lässt Zuschlagssätze für Solaranlagen weiter sinken

Hoher Wettbewerbsdruck lässt Zuschlagssätze für Solaranlagen weiter sinken

Bundesnetzagentur gibt Zuschläge für die Ausschreibungsrunde Oktober bekannt Die Bundesnetzagentur hat Anfang der Woche die Zuschläge der Solarausschreibung für den Gebotstermin 01.10.2017 auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Bezuschlagt wurden 20 Gebote mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 222 MW. Dabei gingen zwölf Zuschläge an Projekte in Bayern. Die übrigen Zuschläge verteilen sich auf Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit je zwei Zuschlägen sowie Hessen und Baden-Württemberg mit je einem Zuschlag.

Bild zu Bundesnetzagentur verzeichnet hohe Realisierungsrate bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Bundesnetzagentur verzeichnet hohe Realisierungsrate bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Schon für die erste Pilotausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verzeichnete die Bundesnetzagentur eine Realisierungsrate von 99,38 %. Die zum 15. April 2015 bezuschlagten Projekte wurden nahezu vollumfänglich innerhalb der 24-monatigen Realisierungsfrist in Betrieb genommen. Lediglich für eine Restmenge von 864 kW wurde keine Ausstellung einer Förderberechtigung beantragt. Mithin wurden von den insgesamt bezuschlagten 157 MW (bei einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW) annähernd 156 MW realisiert.

Bild zu Einleitung der in diesem Kalenderjahr letzten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Einleitung der in diesem Kalenderjahr letzten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Bundesnetzagentur veröffentlicht Bekanntmachung für den Gebotstermin 01.10.2017 Die Bundesnetzagentur hat dieser Tage den für dieses Kalenderjahr letzten Ausschreibungstermin für Solaranlagen auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.10.2017. Da dieser auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf Montag, den 02.10.2017. Bis dahin können für diese Ausschreibungsrunde Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW. Der Höchstwert, d.h. der maximal zulässige Gebotswert, beläuft sich auf 8,84 ct/kWh.

Bild zu BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers: Betreiber, die ihre Anlage nicht melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen

BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers: Betreiber, die ihre Anlage nicht melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen

Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur melden, müssen zu Unrecht erhaltene Mehrvergütung zurückzahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.07.2017 und gab damit dem Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers statt. Vorliegend hatte der Netzbetreiber den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage auf Rückzahlung der für den eingespeisten Strom bereits ausgezahlten Einspeisevergütung verklagt, weil dieser die Anlage entgegen seiner Angaben nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet hatte. Die Photovoltaik-Anlage war im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen worden, die Meldung zur Bundenetzagentur holte der Anlagenbetreiber jedoch erst im November 2014 nach. Der Netzbetreiber forderte daher für den Zeitraum seit Inbetriebnahme bis 31.07.2014 die um den Monatsmarktwert verringerte Einspeisevergütung und seit dem 01.08.2014 bis November 2014 die volle Einspeisevergütung zurück.