Änderungen beim Messstellenbetrieb
Handlungsempfehlung der Clearingstelle EEG Das sog. Messstellenbetriebsgesetzes tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es wurde als Teil des Artikelgesetzes zur Digitalisierung der Energiewende am 24.06.2016 vom Bundestag verabschiedet und passierte am 08.07.2016 den Bundesrat, welcher auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete. Die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht noch aus, wird aber für die nächsten Tage erwartet. Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (kurz: MsbG) wird der Messtellenbetrieb regulatorisch aus dem Netzbetrieb herausgelöst und einem eigenständigen Regulierungsregime unterworfen. Zudem soll über eine Einbauverpflichtung für Abnahmestellen, die eine bestimmte Bezugsschwelle überschreiten, und Erzeugungsanlagen ab einer bestimmten Leistungsschwelle der Smart-Meter-Rollout auf den Weg gebracht werden.