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News zu Wasserrecht

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Die Erneuerbaren Energien im Fokus der Strompreisdiskussion

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der Bekanntgabe der Erhöhung der EEG-Umlage am 15.10.2012 durch die Übertragungsnetzbetreiber ist vielfach dargestellt worden, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG) der alleinige Preistreiber für die steigenden Stromkosten der Letztverbraucher war. Diese Darstellung entspricht in vielfacher Hinsicht nicht der sich im EEG widerspiegelnder Rechtsrealität und wird auch dem mit dem EEG angestrebten Zweck einer CO2-neutralen Gesellschaft nicht gerecht. Die Auswirkungen der Atomkatastrophen Tschernobyl und Fukushima treten im Rahmen der Strompreisdiskussion zunehmend in den Hintergrund. Die positiven Effekte der Erneuerbaren Energien werden vernachlässigt. Gerade Erneuerbare Energien tragen zur Unabhängigkeit vom Import von Energieträgern bei, da zunehmend Ölimporte als ein Kostenrisiko der zukünftigen Versorgung mit Energie erkannt wurde. Ferner fördern sie den regionalen Wirtschaftskreislauf, um nur zwei weitere positive Auswirkungen zu nennen.

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Marktprämie

Am 25.06.2012 haben wir darüber informiert, dass § 33g EEG, wonach Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber mit Wirkung vom 01.01.2012 für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie nach § 33b Nr. 1 EEG direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen können, in der gegenwärtigen Praxis insofern zu erheblichen Problemen führt, als die Oberfinanzdirektion in Niedersachsen in ihrer Verfügung vom 13. März 2012 (OFD Niedersachsen, S 7104-141-St 172) die Auffassung vertritt, dass die Marktprämie als Vergütungsersatz der Umsatzsteuer unterliegt und somit als Ergänzung der Entgeltzahlung des Stromabnehmers zu betrachten und in vollem Umfang steuerbar und steuerpflichtig zu einem Steuersatz in Höhe von 19 % sei. 

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NEUES BUCH: Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht

Christoph Richter Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierechtanhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen Inauguraldissertation Ziel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht. Informationen: Verlag für alterna...

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Teuerer Strom - Die wahren Gründe für den Anstieg der EEG-Umlage

Über die steigenden Strompreise wird derzeit heftig diskutiert. Oft werden die erneuerbaren Energien für den Anstieg der EEG-Umlage verantwortlich gemacht. Energieexperte Prof. Dr. Martin Maslaton meint zu Unrecht. Damit die Strompreise gemäßigter steigen, müssten die stromintensiven Industrien wieder die EEG-Umlage sowie Netzentgelte zahlen. „Leider nehmen es alle Seiten nicht so genau mit der Wahrheit. Die Lobbyarbeit durch die großen Stromkonzerne, aber auch durch die Stadtwerke, Netzbetreiber und die erneuerbaren Energien wird erleichtert durch die ungeheuer komplizierte Art und Weise, wie heute in Deutschland der Strompreis entsteht“, so Prof. Martin Maslaton, Honorarprofessor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Bergakademie Freiberg sowie erster Vorsitzender der Forschungsstelle Neue Energien und Recht an diesen beiden Hochschulen.

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Umsatzsteuer auf Marktprämie

Mit Wirkung zum 01. Januar 2012 wurde in § 33g EEG die sogenannte Marktprämie in das Vergütungssystem des EEG aufgenommen, - nach § 33g Abs. 1 Satz 1 EEG können Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber für Strom aus erneuerbaren Energien oder Gruppengas, den sie nach § 33b Nr. 1 direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen (vgl. hierzu Newsletter „Die Markprämie nach dem EEG 2012“ vom 07.03.2012, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Marktpraemie-nach-dem-EEG-2012--n58).

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Sonstige Direktvermarktung und Vertragsgestaltung

Direktvermarktungsvertrag als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen in den vorangegangenen Newslettern zum Thema Direktvermarktung nach dem EEG 2012 die allgemeinen Voraussetzungen, die Marktprämie und das Grünstromprivileg erläutert haben, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die „sonstige Direktvermarktung“ im Sinne des § 33b Nr. 3 EEG 2012 vorstellen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen die üblichen Regelungsinhalte von Direktvermarktungsverträgen näher bringen und auf mögliche Fallstricke hinweisen.

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Mutloser Landesentwicklungsplan

Windenergie-Verband kritisiert Regierungspläne für Landesentwicklung Nach Meinung des BWE sei der entsprechende Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im Hinblick auf die Windenergie "mehr als enttäuschend", so erklärte es der Landesvorsitzende des Verbands, Martin Maslaton, am Montag in Dresden. Eine konkrete Vorgabe für den Ausbau der Energie im Freistaat fehle. Maslaton sprach von einem Dokument der Mutlosigkeit. Andere Bundesländer seien bei dem Thema weiter.