Regionalplan Westsachsen abwägungsfehlerhaft
Wie bereits mit Pressemitteilung vom 12.04.2013 „Bundesverwaltungsgericht hebt Normenkontrollurteil des Oberlandesgericht Bautzen zum Regionalplan Westsachsen auf“ mitgeteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.04.2013 das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10.11.2011 aufgehoben, soweit damit der Antrag abgelehnt worden war, die Festsetzungen zur Windenergie des Regionalplans Westsachsen 2008 für unwirksam zu erklären.