Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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Windprojekte erfordern Puste

Auf einem Forum des Bauernverbandes informierten sich Landwirte über Windkraftanlagen als zweites Standbein für Agrarbetriebe.  Windenergieprojekte rechnen sich. Und Landwirte verfügen dabei sogar über einen besonderen Trumpf - den Grund und Boden als mögliche Standorte für Windräder. Allerdings benötigen nicht nur die Flügel der geplanten Anlagen sondern auch die potentiellen Windmüller ausreichend Puste, um den Cashflow in Gang zu setzen. So könnte das Fazit des Forums lauten, zu dem der Sächsische Landesbauernverband (SLB) im Januar nach Triebischtal-Groitzsch eingeladen hatte. Etwa 150 Landwirte informierten sich hier über Windkraftanlagen als eine Möglichkeit, um Preisschwankungen bei Saatgut, Düngemitteln, Feldfrüchten, Milch oder Schlachtprodukten auszugleichen und sich ein stabiles weiteres Standbein zu schaffen.

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Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlagen und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb

Am 03. August 2012 gab das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine neue Richtlinie über die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb bekannt, welche die NfL I 327/01 ersetzt.Speziell für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen sind die neuen Regelungen hinsichtlich der Gefahren für den Flugplatzverkehr in der Platzrunde (§ 21a Abs. 2 S. 1 LuftVZO) interessant.

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OLG Naumburg ermöglicht Netzbetreibern risikoloses Prozessieren

Sehr geehrte Damen und Herren,nachdem wir Sie zuletzt im Newsletter „Der BGH entscheidet zum günstigsten Netzverknüpfungspunkt nach § 5 EEG 2009“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Der-BGH-entscheidet-zum-guenstigsten-Netzverknuepfungspunkt-nach--5-EEG-2009--n116) über die Rechtsprechung zum richtigen Netzverknüpfungspunkt informiert haben, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter ein jüngst ergangenes Urteil des OLG Naumburg vorstellen, welches ebenfalls sehr kritisch zu begutachten ist.

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Quotenmodell versus Einspeisetarif

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen im Newsletter „Die Erneuerbare Energien im Focus der Strompreisdiskussion“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Erneuerbaren-Energien-im-Fokus-der-Strompreisdiskussion--n113) die wesentlichen Argumente dafür darstellen durften, dass die Erhöhung der Strompreise sich nur zu einem Teil durch die zunehmenden Erzeugungen aus Erneuerbaren Energien erklären lassen, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter Ihnen das sog. Quotenmodell vorstellen. Das Quotenmodell wird derzeit insbesondere seitens liberaler politischer Strömungen favorisiert mit der Argumentation, dass das Quotenmodell zu geringeren Kosten für die Allgemeinheit führe und jeweils die günstigste Erneuerbare Energie sich durchsetze. In der Folge entspreche ein Quotenmodell am ehesten marktwirtschaftlichen Bedingungen.

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Der BGH entscheidet zum günstigsten Netzverknüpfungspunkt nach § 5 EEG 2009

Sehr geehrte Damen und Herren, wir wünschen Ihnen zunächst ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2013. Noch im Oktober 2012 hatte der BGH zu entscheiden, wie der günstigste Netzverknüpfungspunkt im Sinne des § 5 Abs. 1 EEG 2009 zu bestimmen ist. Dem Urteil des BGH vorangegangen waren zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf sowie des OLG Hamm. Beide Oberlandesgerichte hatten sich dafür ausgesprochen, dass der günstigste Netzverknüpfungspunkt aufgrund des Gesetzeswortlautes derjenige sei, der die kürzeste Entfernung zur Anlage aufweise. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise unterschiedlicher Anschlussvarianten solle nur dann erfolgen, wenn in einem anderen Netz der allgemeinen Versorgung, d.h. des ansonsten nicht örtlich zuständigen Netzbetreibers, ein wirtschaftlich günstigerer Netzverknüpfungspunkt zu finden ist.

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Die Erneuerbaren Energien im Fokus der Strompreisdiskussion

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der Bekanntgabe der Erhöhung der EEG-Umlage am 15.10.2012 durch die Übertragungsnetzbetreiber ist vielfach dargestellt worden, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG) der alleinige Preistreiber für die steigenden Stromkosten der Letztverbraucher war. Diese Darstellung entspricht in vielfacher Hinsicht nicht der sich im EEG widerspiegelnder Rechtsrealität und wird auch dem mit dem EEG angestrebten Zweck einer CO2-neutralen Gesellschaft nicht gerecht. Die Auswirkungen der Atomkatastrophen Tschernobyl und Fukushima treten im Rahmen der Strompreisdiskussion zunehmend in den Hintergrund. Die positiven Effekte der Erneuerbaren Energien werden vernachlässigt. Gerade Erneuerbare Energien tragen zur Unabhängigkeit vom Import von Energieträgern bei, da zunehmend Ölimporte als ein Kostenrisiko der zukünftigen Versorgung mit Energie erkannt wurde. Ferner fördern sie den regionalen Wirtschaftskreislauf, um nur zwei weitere positive Auswirkungen zu nennen.

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Verhalten der sächsischen Staatsregierung gegenüber der Windbranche an Ignoranz nicht zu überbieten

„Sachbearbeiter Gerold Werner zeigt sich völlig uneinsichtig“ Der BWE-Landesverband Sachsen hat am 22.Oktober 2012 durch seinen Vorsitzenden Prof. Dr. Martin Maslaton eine Stellungnahme bezüglich der Bereitstellung von Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen beim Sächsischen Staatsministerium des Inneren abgegeben.

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Marktprämie

Am 25.06.2012 haben wir darüber informiert, dass § 33g EEG, wonach Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber mit Wirkung vom 01.01.2012 für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie nach § 33b Nr. 1 EEG direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen können, in der gegenwärtigen Praxis insofern zu erheblichen Problemen führt, als die Oberfinanzdirektion in Niedersachsen in ihrer Verfügung vom 13. März 2012 (OFD Niedersachsen, S 7104-141-St 172) die Auffassung vertritt, dass die Marktprämie als Vergütungsersatz der Umsatzsteuer unterliegt und somit als Ergänzung der Entgeltzahlung des Stromabnehmers zu betrachten und in vollem Umfang steuerbar und steuerpflichtig zu einem Steuersatz in Höhe von 19 % sei.