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Photovoltaikanlage gehört zum Erscheinungsbild
Staatszielbestimmung Klimaschutz des Grundgesetzes geht dem Denkmalschutz vor Mit Entscheid des VGH Mannheim vom 01.09.2011 (1 S 1070/11) erfahren Photovoltaikanlagen nun eine Sonderstellung neben anderen baulichen Veränderungen gegenüber Kulturdenkmälern. So sind durch Photovoltaikanlagen hervorgerufene Beeinträchtigungen wegen des in der Verfassung verankerten Klimaschutzes in stärkerem Maße hinzunehmen, als dies für andere bauliche Maßnahmen zutrifft. Im Jahr 2008 beantragte die Kirchengemeinde St. Urban eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Aufbau einer Photovoltaikanlage auf ihrer ...