| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht
Rechtlich Rahmenbedingungen - BHKW-Einsatz mit Sorptionskälteanlagen
Neben der Förderung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) und erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG) hat der Gesetzgeber erkannt, dass die effiziente Nutzung von Wärme und Kälte einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Im Rahmen der Projektierung sind jedoch eine Vielzahl von Gesetzen und tatsächlichen Gegebenheiten zu beachten. Soweit die Kombination eines Blockheizkraftwerks (kurz: BHKW) mit einer Sorptionskälteanlage in den Blickpunkt gerät, muss zunächst der Einsatzstoff für das BHKW betrachtet werden. Wenn Biomethan oder Biogas eingesetzt wird, kann unter den Voraussetzungen des EEG eine finanzielle Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom aus dem BHKW beansprucht werden. Bei Nutzung von Erdgas kommt eine Förderung durch das KWKG in Betracht, wobei auch der eigen genutzte und nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste Strom nach diesem Gesetz gefördert wird.