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Bild zu Ein Strommarkt für die Energiewende

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Ein Strommarkt für die Energiewende

BMWi startet Diskussion über ein zukünftiges Strommarktdesign Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 31.10.2014 ein Grünbuch mit dem Titel „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vorgelegt und damit eine öffentliche Diskussion über ein neues Marktdesign und einen neuen Ordnungsrahmen für den Stromsektor angestoßen. Angesichts des wachsenden Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung wird es in Zukunft darauf ankommen, dass der Strommarkt und die an ihm Beteiligten flexibel auf die volatile Einspeisung reagieren können, um eine sichere, kosteneffiziente und umweltschonende Energieversorgung zu gewährleisten. Im Grünbuch werden daher der Ist-Zustand und die Herausforderungen des Strommarktes im Zuge der Energiewende beschrieben, bevor Maßnahmen vorgestellt werden, die zu einer optimierten Nutzung der vorhandenen Kapazitäten beitragen können („Sowieso-Maßnahmen“). Zudem werden Szenarien über einen Strommarkt 2.0 und über einen Kapazitätsmarkt entworfen und gegenüberstellt.

Bild zu Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing seiner Gäste

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Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing seiner Gäste

Nach einer aktuelleren Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz (Urteil vom 18.06.2014 - Az.: 116 C 145/14) haftet ein Hotelbetreiber im Falle eines illegalen Filesharing dann nicht, wenn er seine Gäste und Angestellten darauf hinweist, dass über das WLAN-Netz des Hotels keine Rechtsverstöße begangen werden dürfen. Es genügt zudem, dass das Netzwerk das bei der Auslieferung aktuelle Verschlüsselungsprogramm aufweist. Dem Urteil lag eine Klage eines Erotikfilmproduzenten zu Grunde. Beklagter war hierbei ein Hotelier, der seinen Gästen und Angestellten ein Netzwerk zur Nutzung des Internets zur Verfügung stellte. Hierfür erhielten die Nutzer regelmäßig wechselnde Passwörter. Das Netz verfügte über die bei Auslieferung des Anschlusses aktuelle Verschlüsselungssoftware. Der Kläger warf dem Hotelier vor, über dessen Anschluss einen Film des Unternehmens illegal auf einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben.

Bild zu Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene ebay-Auktion

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Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene ebay-Auktion

In seinem Urteil vom 30.10.2014 hat das OLG Hamm (Az.: 28 U 199/13) entschieden, dass ein Verkäufer, der seine Auktion grundlos abbricht, demjenigen Schadensersatz schuldet, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Dabei ist unerheblich, ob sich der Höchstbietende als so genannter "Abbruchjäger" an der eBay-Auktion beteiligt hat. Der Kläger beteiligte sich an einer Auktion des Beklagten, einem Gewerbetreibenden, der einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1,00 EUR bei eBay zum Verkauf anbot. Der Kläger gab ein Maximalgebot in Höhe von 345,00 EUR ein. Nachdem der Beklagte den Gabelstapler während der noch laufenden eBay-Auktion für 5.355 Euro anderweitig veräußert hatte, brach er die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger mit einem Betrag von 301 Euro Höchstbietender. Wegen der Nichterfüllung des nach seiner Auffassung mit dem Beklagten zustande gekommenen Kaufvertrages verlangte der Kläger Schadensersatz.

Bild zu EuGH: Framing stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

| IT- und Onlinerecht

EuGH: Framing stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

Der EuGH hat ihm Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens mit Beschluss vom 21.10.2014 (Az.: C-348/13) entschieden, dass die Einbindung von Links zu Videos der Plattform YouTube in den eigenen Internetauftritt als sogenanntes „Framing“ grundsätzlich keinen Urheberrechtsverstoß darstellt und somit erlaubt ist. Im zugrunde liegenden Verfahren waren alle Beteiligten im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Wasserfiltersystemen geschäftlich tätig. Die Klägerin ließ zu Werbezwecken einen kurzen Film zur Wasserverschmutzung drehen, an dem sie die ausschließlichen Nutzungsrechte besaß. Ohne Zustimmung der Klägerin wurde das Video auf Youtube gezeigt und somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Bild zu OLG Sachsen-Anhalt entscheidet zum Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs bei Übernahme des Gasnetzes

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OLG Sachsen-Anhalt entscheidet zum Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs bei Übernahme des Gasnetzes

In diesem Newsletter wollen wir Ihnen die jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 11.09.2014, Az.: 2 U 122/13, vorstellen. Dem Grunde nach geht es hierbei um einen Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs, der im Vergabeverfahren um die Neuvergabe des Netzes der Allgemeinen Versorgung den Zuschlag seitens der Gemeinde erhalten, gegenüber dem Altkonzessionär. Neben dem Auskunftsanspruch hat die Entscheidung jedoch auch weiterreichende Bedeutung für den Umfang der Überlassungspflicht von gemischt genutzten Leitungen. Auch wenn es sich hierbei um einen Fall handelt, der dem Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) 2005 zuzuordnen ist, können die maßgeblichen Entscheidungsgründe ebenfalls auf neue Sachverhalte übertragen werden.

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Teure Kabelgestattungsverträge II - LG Köln ist rechtskräftig

Nach fast zweijähriger Dauer – wir hatten hier bereits berichtet („Teure Kabelgestattungsverträge – kennt die Gier mancher Gemeinden noch Grenzen?“) – hat das Landgericht Köln zur Höhe des Nutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme gemeindlicher Flächen im Zusammenhang mit der Verlegung einer Kabeltrasse zum Anschluss eines Windparks entschieden. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wurde nun zurückgenommen – das Urteil ist somit rechtskräftig. Die von uns vertretene Klägerin begehrte die Inanspruchnahme gemeindlicher Flächen, um ihren Windpark kabelseitig anschließen zu können. Hinsichtlich des Nutzungsentgeltes gingen die Vorstellungen der Parteien weit auseinander – die Beklagte begehrte für die circa 5,5 km lange Trasse ein jährlich zu zahlendes Nutzungsentgelt von 1,60 €, sodass die Klägerin auf Grund der 20-jährigen Laufzeit des Vertrages letztlich einen Betrag von rund 170.000,00 € hätte aufbringen müssen.

Bild zu Fehlende Adresse der Aufsichtsbehörde im Impressum stellt einen Wettbewerbsverstoß dar

| IT- und Onlinerecht

Fehlende Adresse der Aufsichtsbehörde im Impressum stellt einen Wettbewerbsverstoß dar

Im Raum Leipzig werden derzeit Immobilienmakler von einem süddeutschen Immobilienunternehmen abgemahnt, da im Impressum die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde (z. B. die Anschrift) nicht angegeben sind. In der lediglich eine Seite umfassenden Abmahnung wird auf ein Urteil des LG Leipzig vom 12. Juni 2014 (Az.: 05 O 848/13) verwiesen. Beide Parteien des Rechtsstreites waren als Immobilienmakler tätig. Die Beklagte war Inhaberin eines Immobilienunternehmens und unterhält seit August 2012 eine Domain. Zu ihrem beruflichen Werdegang gab die Beklagte an, dass sie im Abendstudium die Qualifikation zur Betriebswirtin für Marketing erwarb und bei der IHK eine Grundausbildung zur „Immobilienmaklerin“ durchlief. Seit Mitte Januar 2014 verfügt sie über eine Gewerbeerlaubnis.

Bild zu Endlich: Kurswechsel bei der Windenergie in Sachsen

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Endlich: Kurswechsel bei der Windenergie in Sachsen

BWE Sachsen begrüßt beschlossenes Ende der Windenergie-Blockade und bietet Mitarbeit an Sachsens neue Landesregierung aus CDU und SPD schickt sich an, die jahrelange Gängelung der Windenergiebranche und die faktische Blockade des weiteren Ausbaus der Windenergie in Sachsen zu beenden. Diesen Kurswechsel legen zumindest die Vereinbarungen des gestern veröffentlichten Koalitionsvertrages der künftigen Partner zur Windenergie nahe. „Wir bekennen uns zum weiteren Ausbau der Windenergie“, heißt es dort. „Wir orientieren uns bei den sächsischen Ausbauzielen für Erneuerbare Energien an den Zielen des Bundes, welche derzeit bis 2025 zwischen 40 und 45 Prozent und bis 2035 zwischen 55 und 60 Prozent liegen.“ Dazu der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen im Bundesverband WindEnergie (BWE Sachsen), Prof. Martin Maslaton: „Wir begrüßen auf ganzer Linie diese substantielle Änderung der bisherigen Politik gegenüber der Windenergie.

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EEG-Umlage für das Jahr 2015 – kaum Entlastung für Letztverbraucher

Am 15.10.2014 wurde die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2015 durch die Übertragungsnetzbetreiber verkündet. Den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zur Folge sinkt die EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent je kWh auf 6,17 Cent je kWh im Jahr 2015. Obwohl die Anzahl an geförderten erneuerbaren Energien Anlagen stetig steigt, ist bei der EEG-Umlage erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2000 ein sinkender Trend zu verzeichnen. Allerdings ist die Hauptursache dafür nicht in der am 01.08.2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle zu erblicken. Vielmehr ist das Absinken der EEG-Umlage auf den Überschuss auf dem sogenannten Förderkonto, dessen Stand zum 30. September Grundlage für die Berechnung für das jeweils folgende Jahr ist, zurückzuführen.

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Kein Anspruch auf Löschung von negativen Bewertungen

Der BGH hat mit Urteil vom 23.09.2014 (Az.: VI ZR 358/13) entschieden, dass einem Arzt kein Anspruch auf die Löschung seiner Daten aus dem Ärztebewertungsportal "jameda" zusteht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes überwiege nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit der Plattform. Der Kläger, ein niedergelassener Gynäkologe, wandte sich gegen ein Portal zur Arztsuche und Arztbewertung. Internetnutzer können dort kostenfrei gespeicherte Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe abrufen. Zu den abrufbaren Daten zählen unter anderem Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie Bewertungen des Arztes durch Portalnutzer.