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Bild zu Spiel mit Licht und Schatten

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Spiel mit Licht und Schatten

Stellungnahme zum MELUR-Gutachten vom 01.06.2014 „Flugsicherheitsanalyse der Wechselwirkungen von Windenergieanlagen und Funknavigationshilfen DVOR/VOR der Deutschen Flugsicherung GmbH“ Am 04.06.2014 veröffentlichte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten (MELUR-Gutachten). Im Rahmen dieses Gutachtens wurden durch die Verfasser sowohl die fachtechnische Bewertungsmethodik der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) für Auswirkungen von Windenergieanlagen auf VOR/DVOR-Anlagen, als auch deren rechtlichen Komponente im Rahmen des § 18 a LuftVG für Genehmigungsverfahren geprüft.

Bild zu Neue Regeln für Verbraucherverträge

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Neue Regeln für Verbraucherverträge

Gesetze zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 in Kraft getreten - Was bedeutet dies für Windenergieanlagen-Grundstücksnutzungsverträge? Am 13. Juni 2014 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ vom 20. September 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Seite 3642 ff.) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011. Einer der Kernpunkte des neuen Rechts ist die Abschaffung des bisherigen „Haustürgeschäfts“ (§ 312 BGB a.F.) und die Neueinführung der Begrifflichkeit „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ (§ 312b BGB n.F.) sowie die Neuregelung des bisherigen „Haustür-Widerrufsrechts“.

Bild zu Höchste Sorgfalt ist geboten

| Bauplanungsrecht · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Höchste Sorgfalt ist geboten

Will die Gemeinde den Windenergieausbau über ihren Flächenutzungsplan steuern, steht sie vor großen Herausforderungen. Die Zuweisung von Anlagenstandorten muss sauber begründet sein, sonst wird die ganze Planung vor Gericht „kassiert“. Vielfach stehen Gemeinden vor der Frage, ob sie sich im Bereich der Windenergienutzung steuernd betätigen und auf der Ebene der Flächennutzungsplanung bestimmte Flächen innerhalb ihres Hoheitsgebietes der Windenergienutzung zur Verfügung stellen und Windkraftanlagen damit an anderer Stelle ausschließen.

Bild zu EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung verfassungsrechtlich angreifbar

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung verfassungsrechtlich angreifbar

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (kurz: B.KWK) und der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. (kurz: BDH) stellten auf dem parlamentarischen Abend am 02.06.2014 das bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Erhebung auf die EEG-Umlage auf die Eigenstromversorgung im EEG 2014 den Parlamentariern und Zuhörern vor.Gegenstand des Gutachtens war die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und erneuerbaren Energieanlagen, die im derzeitigen Gesetzesentwurf zur Novelle des EEG verankert ist.

Bild zu Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer bei Pool- oder Telearbeitsplatz

Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer bei Pool- oder Telearbeitsplatz

BFH, Urteile vom 26.02.2014, Az: VI R 37/13 und VI R 40/12Der 6. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat sich in zwei Urteilen zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Poolarbeitsplatzes bzw. eines Telearbeitsplatzes geäußert.In dem unter dem Aktenzeichen VI R 37/13 geführten Verfahren hatte der Kläger, ein Großbetriebsprüfer eines Finanzamtes, an der Dienststelle keinen festen Arbeitsplatz, sondern teilte sich für die vor- und nachbereitenden Arbeiten der Prüfungen mit weiteren sieben Großbetriebsprüfern drei Arbeitsplätze (sogenannte Poolarbeitsplätze).

Bild zu Entwurf des RROP Vorpommern

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Fachplanungsrecht · Raumordnungsrecht · Windenergie

Entwurf des RROP Vorpommern

Regionalverband plant „Einheimischen-Modell“ Der Regionale Planungsverband Vorpommern überarbeitet derzeit sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), aktuell liegt der Entwurf des RROP noch öffentlich aus. Dieser Entwurf sieht unter anderem die Ausweisung von 26 neuen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen vor. Der Regionale Planungsverband Vorpommern beabsichtigt jedoch, in den vorgesehenen Eignungsgebieten ausschließlich Windenergieanlagen mit wirtschaftlicher Beteiligungsmöglichkeit für Bürger und Gemeinden zuzulassen: Windenergieanlagenbetreiber müssen demnach mindestens 20% der Eigentumsanteile an der jeweiligen Projektgesellschaft allen Personen zum Kauf anbieten, die im Umkreis von 4,5km um die Windenergieanlage ihren Erstwohnsitz angemeldet haben!

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| IT- und Onlinerecht

Neue Widerrufsbelehrung ab 13. Juni 2014

Geltung ab 13.06.2014 mit weiteren Regelungen Es nimmt kein Ende - der Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinien beschlossen. Dabei wird es zu zahlreichen Änderungen für Online-Händler kommen; eine Übergangsfrist wird es nicht geben. Mit dem Inkrafttreten müssen daher alle Onlinehändler die neuen Vorschriften im Widerrufsrecht umsetzen. Die Texte in den einzelnen Shops sollten daher zwingend noch vor dem Stichtag abgeändert werden, um keine Abmahnung zu riskieren.

Bild zu Widerrufsrecht - Ausübung ohne weitere Bestätigung wirksam

| IT- und Onlinerecht

Widerrufsrecht - Ausübung ohne weitere Bestätigung wirksam

AG München: Urteil vom 20.03.2014 Nach der Rechtsprechung des AG München - Urteil vom 20. März 2014 (Az. 261 C 3733/14) - bedarf es bei einem Fernabsatzvertrag nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung. Die Klägerin buchte online einen Schwimmkurs, der noch am gleichen Tag bestätigt wurde. Kurz darauf, noch am gleichen Tag, stornierte die Klägerin die Buchung, indem sie das online zur Verfügung gestellte Stornierungsformular des Unternehmens ausfüllte und abschickte. Das Unternehmen hat die Stornierung erhalten, aber nicht gegenüber der Münchnerin bestätigt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens steht hierzu: „Bei online-Anmeldungen ist die Stornierung zusätzlich über die Webseite „Kursbuchung/Stornierung eines Kurses“ unter Angabe der Buchungsnummer und der bei der Anmeldung angegebenen Emailadresse möglich. Sobald der Kunde das Stornierungsformular abschickt, erhält er eine neue Email mit folgendem Inhalt: Um die Stornierung final abzuschließen, müssen Sie diesen Link jetzt anklicken: Bitte klicken Sie hier, um final zu stornieren. Sobald wir Ihre Stornierungsbestätigung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine weitere Mail, die die Stornierung bestätigt.“