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Begriff der Abnahmestelle im Sinne des KWKG
Urteil des BGH v. 24.04.2013 – Az.: VIII ZR 88/12 Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) hatte bereits Ende April im Rahmen des zitierten Urteils darüber zu entscheiden, wie der Begriff der Abnahmestelle im Sinne des § 9 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (nachfolgend: KWKG) zu definieren ist. Zur Entscheidung stand eine städtische Straßenbeleuchtungsanlage mit ca. 10.000 Verbrauchsstellen sowie rund 480 Verknüpfungspunkten mit dem Netz der allgemeinen Versorgung und die Frage, ob es sich hierbei um entweder eine „Gesamtabnahmestelle“ handelt oder ob jeder Verknüpfungspunkt bzw. Verbrauchsstelle einzeln zu werten sei.