
| IT- und Onlinerecht
Filesharing - keine Haftung für volljährige Familienangehörige
Pressemitteilung des BGH vom 08.01.2014 Der BGH schränkt die Störerhaftung weiter ein - für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger haftet der Anschlussinhaber auch dann nicht, wenn er diesen, so die bisherigen Anforderungen für minderjährige Familienmitglieder, nicht vorab belehrt und aufgeklärt hat, da bei der Überlassung an Volljährige zu beachten ist, dass die eingeräumte Nutzung des Anschlusses auf familiärer Verbundenheit beruht und der Volljährige für seine Handlungen selbst verantwortlich ist.