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Der BGH entscheidet zum Netzanschluss von Biomethanaufbereitungsanlagen
Bereits im Dezember 2012 urteilte der Bundesgerichtshof (nachfolgend: BGH) zum Netzanschluss von Biomethanaufbereitungsanlagen (Urteil vom 11.12.2012 – Az.: EnVR 8/12). Insbesondere wurde dem Gericht die Frage vorgelegt, ob eine sog. Y-Lösung zum Netzanschluss an das allgemeine Gasversorgungsnetz dem Netzbetreiber im Sinne des § 17 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (nachfolgend: EnWG) unzumutbar sei. In Fall der Unzumutbarkeit wäre der Netzbetreiber berechtigt, dem Begehrenden den Netzanschluss zu verweigern.