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Bild zu Eigenerzeugung und Netzentgelte

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Eigenerzeugung und Netzentgelte

Bundesregierung nennt die Eigenerzeugung unsolidarisch, widerspricht sich dabei aber selbst! Am 14. Juni 2013 konnte der Leser unter der Überschrift „Haushalte und Betriebe erzeugen ihren Strom selbst“ in der FAZ lesen, dass die Bundesregierung die Eigenstromerzeugung im Hinblick auf die Netzentgelte für unsolidarisch hält. Gegenstand des Artikels war die Sorge der Bundesregierung, dass aufgrund der erhöhten Eigenstromnutzung weniger Netzentgelte zum erforderlichen Netzausbau zur Verfügung stehen. 

Bild zu Recht und Energiewirtschaft: Anlagenbetreiber dürfen Solarstrom-Einspeisung selbst messen

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Recht und Energiewirtschaft: Anlagenbetreiber dürfen Solarstrom-Einspeisung selbst messen

Ein Anlagenbetreiber, der Strom aus erneuerbaren Energien, etwa aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach, in ein Verteilnetz einspeist, darf die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vornehmen. Diese dann an den Netzbetreiber in geeigneter Form zu übermittelnden Messdaten haben als Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung zu dienen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) vor kurzem entschieden.

Bild zu Energieerzeugung aus Biomasse ist keine Landwirtschaft

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Energieerzeugung aus Biomasse ist keine Landwirtschaft

In diesem Newsletter wollen wir Ihnen ein jüngst ergangenes Urteil vom Bundesfinanzhof vom 06.03.2013 (AZ: II R 55/11) vorstellen.In diesem hatte ein Landwirt, der eine Biomasseanlage betreibt, den Antrag auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) gestellt. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte befanden, dass der Befreiungstatbestand für eine Zugmaschine, welche ausschließlich in Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, nicht von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen werden können, wenn der land- und der forstwirtschaftliche Betrieb hauptsächlich darauf ausgerichtet ist, Strom aus Biomasse zu erzeugen.

Bild zu Sprachprüfung

| Luftverkehrsrecht

Sprachprüfung

Das Luftfahrt-Bundesamt hat in diesem Monat mitgeteilt, dass man dort die Anwendung der EUVO 1178/2011 nunmehr verändert betrachtet. Noch im April hatte das LBA mitgeteilt, dass die Abnahme von Verlängerungsprüfungen zum Nachweis der Sprachkenntnis nach Ablauf der Geltungsdauer des Spracheintrages nicht mehr möglich sei.Ebenso wie unser Haus ist das LBA nunmehr zu der Auffassung gelangt, dass die Festlegung des § 125 LuftPersV (außer bei der Geltungsdauer der Sprachnachweise) nicht durch das vorgenannte übergeordnete Recht (EUVO 1178/2011 Teil-FCL.055) überlagert wird. Im Ergebnis bleibt es also bei der alten Rechtslage: Der erneute Nachweis der Sprachkenntnisse in Form einer Verlängerungsprüfung kann auch dann noch erbracht werden, wenn die Geltungsdauer des Nachweises nicht seit mehr als 12 Monaten abgelaufen ist.

Bild zu Solarbranche und Strafzölle

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Solarbranche und Strafzölle

Bis zum Jahr 2050 will Deutschland 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das wird nur dann funktionieren, wenn neben der Windkraft auch die Photovoltaik eine gewichtige Rolle im künftigen Energiemix einnimmt. „Vor diesem Hintergrund ist der weitere Ausbau auch auf dem Sektor der Solarenergie notwendig“, meint Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton. Dies vor allem auch deshalb, weil sich die verfügbaren Flächenpotenziale für Windenergie und Biomasse in Zukunft verknappen werden. „Ich bin deshalb sicher, dass auch bei etwas höheren Preisen für Solarmodule die Nachfrage nach Solaranlagen im Ergebnis ungebrochen bleiben wird“, so Maslaton.

Bild zu Elektromobilität steht (leider) noch am Anfang!

| Energierecht · Umweltrecht

Elektromobilität steht (leider) noch am Anfang!

Impulse durch den Elektromobilitätsgipfel am 27. Mai waren nicht zu erwarten Die Ziele der Bundesregierung für die Entwicklung der Elektromobilität waren hoch gesteckt und auch die Erklärungen der Industrie ließen kaum einen Zweifel daran aufkommen, dass hier ein gewaltiger Zukunftsmarkt im Entstehen sei. Der Ausbau der Flotte an Elektrofahrzeugen kann, so die Berechnungen der Experten, nachhaltig dazu führen, dass sich die CO2-Emissionen Deutschlands verringern. Während derzeit durch die Nutzung von üblichen Einsatzstoffen noch ca. 14 % der Emissionen durch den Pkw-Verkehr von ca. 42 Millionen Fahrzeugen verursacht werden, sollen nach der Zielsetzung der Bundesregierung im Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität vom August 2009 bis zum Jahr 2020 ca. 1.000.000 E-Pkw auf Deutschlands Straßen unterwegs sein.

Bild zu Landgericht Trier mit überzeugender Argumentation für engen Anlagenbegriff im EEG

| Bauplanungsrecht · Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Landgericht Trier mit überzeugender Argumentation für engen Anlagenbegriff im EEG

Wir möchten Ihnen heute ein höchst interessantes und zudem sehr erfreuliches Urteil des Landgerichts Trier vom 26.07.2012 (Az. 5 O 211/11) zum Anlagenbegriff im EEG, das erst kürzlich veröffentlicht worden ist, vorstellen:Den rechtlichen Rahmen für das Urteil des LG Trier bildet der mittlerweile zum „Klassiker“ avancierten Streit um die Frage der Auslegung des Anlagenbegriffs im EEG 2009/2012. 

Bild zu Aktuelle Entscheidung des BVerwG zu Immissionsrichtwerten

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Aktuelle Entscheidung des BVerwG zu Immissionsrichtwerten

„Festsetzungen von Immissionsrichtwerten unterhalb der TA-Lärm sind unzulässig“ SachverhaltDie Klägerin wandte sich im vorliegenden Verfahren gegen eine Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm. Hinsichtlich des Lärmschutzes enthielt der Genehmigungsbescheid folgende Nebenbestimmung: „5.3 Die von der Windfarm verursachte Schallimmission darf im gesamten Einwirkungsbereich nicht zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an den nachstehenden Immissionsorten (IO) führen. Insbesondere dürfen folgende Beurteilungspegel jeweils 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Lärm am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nicht überschritten werden:IO (A) [...] nachts 38 db(A)IO (B) [...] nachts 40 db(A).“Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte mit Urteil vom 12.05.2011 -OVG 11 B 20.10 zunächst die Rechtmäßigkeit dieser Regelung.Gegen dieses Urteil legte die Klägerin Revision beim BVerwG ein.

Bild zu Bettina W. vs. Rotlichtmilieu

| Datenschutzrecht · Handels- u. Gesellschaftsrecht · IT- und Onlinerecht

Bettina W. vs. Rotlichtmilieu

Pressemitteilung des BGH vom 14.05.2013 Das Verfahren der ehemaligen Bundespräsidentengattin wurde ausgesetzt, um das heutige Urteil abzuwarten.  Der BGH hat über die Unterlassungs- und Zahlungsansprüche der Kläger entschieden, die sich gegen die sog. Autocomplete-Funktion von Google richteten. Soweit mit der Ergänzung der Suchvorschläge Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist Google nach einem Hinweis des Betroffenen verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern.