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Bundesverwaltungsgericht hebt Normenkontrollurteil des Oberlandesgericht Bautzen zum Regionalplan Westsachsen auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2013 den Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Kapitels Windenergienutzung des aktuellen Regionalplans Westsachsen zur erneuten Überprüfung an das Oberverwaltungsgericht Bautzen zurückverwiesen und dementsprechend das vorherige Normenkontrollurteil – welches den Regionalplan Westsachsen als rechtmäßig erachtete - aufgehoben.Nach den derzeit bekannten entscheidungstragenden Gründen stellte das Bundesverwaltungsgericht – in Fortsetzung seiner zuletzt noch einmal verfestigten Rechtsprechung gemäß Urteil vom 13.12.2012 – gravierende Mängel im Planungskonzept fest. Der Regionalplan Westsachsen sei demnach fehlerbehaftet, weil nicht strikt zwischen den „harten Tabukriterien“ und „weichen Tabukriterien“ unterschieden werde.