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PV-Dachanlage und Denkmalschutz
Im Rahmen eines vor dem Verwaltungsgericht Meiningen geführten Verfahrens vermochten wir für unseren Mandanten die von ihm begehrte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Scheune durchzusetzen.Problematisch war in diesem Verfahren unter anderem, dass die zuständige Denkmalfachbehörde die gesamte Dorfanlage, innerhalb der sich die Scheune unseres Mandanten befindet, als Kulturdenkmal ausgewiesen hat.