| Luftverkehrsrecht
Firmenflugzeuge sind für die Finanzverwaltung kein Wert!
Wenn es um Geld geht, verstehen die Finanzverwaltung und offensichtlich auch der Bundesfinanzhof keinen Spaß. Beide sind nämlich der Auffassung, dass ein firmeneigenes Flugzeug, selbst wenn es zu Firmenzwecken eingesetzt wird, keine Mineralölsteuerbefreiung genießt, - dazu müsste man im gewerblichen Luftverkehr tätig sein. Da merkt man erst, was der Staat mit dem Werksflugverkehr anstellt: Wenn es um betriebliche Pflichten geht, ist sich die EASA nicht zu schade, Firmenflugzeuge den Airliner-Vorschriften zu unterwerfen, - wenn es aber um die entsprechenden Privilegien geht, macht der Staat sein Portemonnaie zu.