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UPDATE: Denkmalschutz steht der Windenergie nicht entgegen

In unserer Meldung vom 17.06.2019 (https://www.maslaton.de/news/VG-Sigmaringen-Denkmalschutz-steht-der-Windenergie-nicht-entgegen--n700) berichteten wir bereits über ein durch uns erstrittenes Urteil vor dem VG Sigmaringen vom 14.02.1019 (9 K 4136/17), in dem es um das Entgegenstehen des Belangs des Denkmalschutzes gegenüber einem Windenergievorhaben ging. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des ca. 3 km entfernten Kulturdenkmals „Schloss Lichtenstein“ konnte nach einer Inaugenscheinnahme sowie einer abschließenden Gesamtwürdigung durch das VG ausgeschlossen werden. Gegen dieses Urteil stellte die Gegenseite einen Antrag auf Zulassung zur Berufung vor dem VGH Mannheim. Mit Beschluss vom 20.04.2020 (1 S 1943/19) hat der VGH den Antrag abgelehnt und gleichzeitig die Rechtsauffassung des VG Sigmaringen zum Denkmalschutzrecht bestätigt.