Luftverkehrsrecht - Schweiz übernimmt Drohnenregeln der EU
Die Schweiz passt sich beim Drohnenverkehr der EU an. Es gelten damit neue Kategorien und Sicherheitsstandards.
Die Schweiz passt sich beim Drohnenverkehr der EU an. Es gelten damit neue Kategorien und Sicherheitsstandards.
Ab dem zweiten Halbjahr 2023 könnten Drohnen im Zuge der Ausweisung von U-Spaces in deutschen Städten starten und landen. Das Bundesverkehrsministerium will dafür zügig Regelungen erlassen.
Die oberste Luftfahrtbehörde der USA, FAA, hat neue Regeln für die Betreiber von Freizeitdrohnen veröffentlicht. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften lokaler Drohnen-Organisationen kennen.
Bei den traditionellen Pilar-Prozessionen im spanischen Zaragossa haben in diesem Herbst auch autonome Drohnen teilgenommen, um die Bewegung großer Menschenmengen zu studieren. Der Pilottest ist Teil des EU-Projektes „Flying Forward 2020“.
Die Europäische Flugsicherheitsbehörde hat Richtlinien zur Messung der Lärmemissionen von kleinen Drohnen vorgestellt, die kommerzielle und behördliche Aktivitäten erfüllen. Sie richten sich an Hersteller und Betreiber, ihre Beachtung ist aber freiwillig.
Wer sich von Drohnen über seinem privaten Heim belästigt fühlt, darf auch zu drastischen Mitteln greifen, um diese abzuwehren.
Der US-Bundesstaat Utah setzt Drohnen ein, um die wildlebende Tierwelt in Naturreservaten vor Übergriffen zu schützen.
Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt will die Landespolizei ermächtigen, Drohnenabwehr-Systeme zu verwenden. Diese sollen bei Großveranstaltungen, aber auch an Flughäfen zum Einsatz kommen.
Drohnen mit künstlicher Intelligenz sollen Griechenland künftig helfen, die Außengrenzen der EU zu sichern. Dafür erhält das Land finanzielle Unterstützung aus Brüssel.
Die Frage, wer Eigentümer:in eines Grundstücks ist, beschäftigt viele, die den Überflug mit einer Drohne planen. Ein Urteil des OLG Naumburg schafft jetzt Klarheit. Fragen bleiben dennoch!