Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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Veranstaltungshinweis: 26. BIOGAS Convention

Das EEG 2017 liegt druckfrisch auf dem Tisch, aber was bedeutet es in der Praxis? Auf der 26. BIOGAS Convention, am 16.11.2016 wird der Workshop "EEG 2014 / EEG 2017" dieser Frage auf den Grund gehen. Fünf Vorträge beschäftigen sich u.a. mit Anschlussförderung, Ausschreibung, Eigenstromversorgung, Direktlieferung, Power-to-heat und der aktuellen Rechtsprechung zum Formaldehydbonus, der Überschusseinspeisung oder Pönalen. Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird Messfragen bei dezentralen Erzeugungs- und Versorgungskonzepten erläutern und auf die konk...

Bild zu Nach langem Warten endlich grünes Licht aus Brüssel: EU-Kommission beschließt beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Nach langem Warten endlich grünes Licht aus Brüssel: EU-Kommission beschließt beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG) stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission mit der Folge, dass für KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen worden sind, aber auch Wärme- und Kältenetze bzw. -speicher, deren Zulassung nicht vor dem 01.01.2016 beantragt worden ist, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) bislang keine Zulassungsbescheide erteilt worden sind. Dieser vorübergehende Förderstopp führte zu erheblichen Verunsicherungen der Branche. Nunmehr hat die Europäische Kommission nach langwierigen Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium am Montag, dem 24.10.2016, endlich die beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes förmlich beschlossen.

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Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur hat den für dieses Jahr letzten Ausschreibungstermin nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (kurz: FFAV) auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. Gebotstermin ist der 01.12.2016. D.h. Bieter, die an dieser Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen bis spätestens Donnerstag, den 01.12.2016, 24 Uhr ihr Gebot bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn abgegeben haben. Die Freiflächenausschreibungsverordnung bestimmt für diesen Gebotstermin ein reguläres Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Allerdings haben zum vorhergehenden Gebotstermin (01.08.2016) drei zunächst bezuschlagte Bieter die Zweitsicherheit nicht bzw. nicht vollständig geleistet, so dass deren Zuschläge entwertet werden mussten und sich das Ausschreibungsvolumen für diese Runde nach § 4 Abs. 1 FFAV um deren Gebotsmengen von insgesamt 7.003 kW erhöht.

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Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

Das EEG 2014 sieht vor, dass das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen ab 2017 in begrenztem Umfang auch für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet wird. Um Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu sammeln, erfolgt eine erste Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit Dänemark. Rechtliche Grundlage dafür bildet die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (kurz: GEEV) sowie die zwischen Deutschland und Dänemark getroffene Kooperationsvereinbarung (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 29.04. und 10.08.2016). Die grenzüberschreitende Ausschreibung erfolgt dabei in Form der sog. gegenseitig geöffneten Ausschreibung. D.h. jeder der beiden Kooperationsstaaten führt eine eigene separate Ausschreibung durch, an der sich Freiflächenanlagen beider Länder beteiligen können.

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EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

Am 14.10.2016 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetplattform die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich dabei vereinfacht ausgedrückt aus der prognostizierten Differenz der von den Übertragungsnetzbetreibern an der Börse für den EEG-Strom erzeilten Verkaufserlöse und den Vergütungszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, herunter gerechnet auf die einzelne Kilowattstunde Strom. Für 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Ct/kWh und hat sich damit gegenüber der aktuellen EEG-Umlage um 0,526 Ct/kWh erhöht.

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Elektromobilität: Ab 2019 Errichtung einer Ladesäule bei Hausbau und Sanierung verpflichtend?

EU-Richtlinienentwurf sorgt für Aufregung Laut einem gestern veröffentlichten Bericht des „Guardian“ steht eine EU-Richtlinie in den Startlöchern, wonach jedes neu errichtete oder grundsanierte Gebäude ab 2019 verpflichtend mit einer Ladestation ausgestattet sein soll. Die Richtlinie soll noch vor Ablauf dieses Jahres veröffentlich werden. Ziel soll es sein, eine Ladeinfrastruktur, wie sie bereits in Norwegen und den Niederlanden existiert bzw. geplant ist, europaweit zu forcieren (beide Länder planen einen Ausstieg konventioneller Kraftfahrzeuge bis zum Jahre 2025) und damit einen entsprechenden „Elektrofahrzeug-Boom“ auszulösen.

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Elektromobilität: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Abbau von „Ladehemmungen“

Neuer Gesetzentwurf sieht Anspruch auf Errichtung einer Ladesäule für Wohnungseigentümer und Mieter vor Der Bundesrat hat am 23.09.2016 ein „Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität“ beschlossen (Br.-Drs. 340/16) – damit ist der Weg frei für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren. Ausgewiesenes Ziel des Entwurfes ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im privaten Raum zu fördern. Wohnungseigentümer und Mieter sollen künftig Ladesäulen für das privat genutzte Elektrofahrzeug errichten dürfen – auch ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters.

Bild zu Einigung mit der EU-Kommission wird umgesetzt – Referentenentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes veröffentlicht

Einigung mit der EU-Kommission wird umgesetzt – Referentenentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes veröffentlicht

Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) novelliert. Bislang konnten Betreiber von neuen KWK-Anlagen jedoch noch keine Förderung nach dem KWKG 2016 in Anspruch nehmen. Grund dafür ist die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzes durch die Europäische Kommission. Nach der Anfang September zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Europäischer Kommission getroffenen Verständigung ist klar, dass es die beihilferechtliche Genehmigung erst geben wird, wenn auch im Rahmen des KWKG die Förderung ab 2017 per Ausschreibung ermittelt und hinsichtlich der KWK-Umlagebegrenzung für stromintensive Unternehmen nachgesteuert wird.

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Novelle der Novelle: Jetzt kassiert der Gesetzgeber auch bei Bestandsanlagen EEG-Umlage

Referentenentwurf zur Änderung des KWKG und der Eigenversorgung veröffentlicht Anfang September erzielte das Bundeswirtschaftsministerium mit der Europäischen Kommission eine Verständigung über die beihilferechtliche Vereinbarkeit der nationalen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Energierechts (wir berichteten mit Newsletter vom 07.09.2016). Diese verdeutlichte, dass insbesondere beim zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) als auch der vor der Sommerpause verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) noch einige Änderungen vorzunehmen sind, um den Weg für die beihilferechtliche Genehmigung freizumachen. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte daher Anfang der Woche einen ersten Referentenentwurf, der der rechtlichen Umsetzung des mit der Europäischen Kommission gefundenen Konsenses dient. Gegenstand dieses Änderungsgesetzes sind u.a. auch die Regelungen zur Eigenversorgung nach EEG 2017. Diese betreffen nicht nur Betreiber von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auch die Betreiber fossil betriebener Eigenversorgungsanlagen. Durch das Änderungsgesetz soll insbesondere der unbefristeten EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung ein Ende gesetzt werden.

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Windenergie und Wetterradar - BVerwG entscheidet über Revisionen des Deutschen Wetterdienstes

Das BVerwG hat heute über die Revision des Deutschen Wetterdienstes gegen das Urteil des OVG Koblenz sowie über jene gegen das Urteil des VGH München verhandelt und entschieden. In der Vorgängerinstanz hatte der DWD zwei von unserem Haus betreute Genehmigungen zur Errichtung von insg. 3 Windenergieanlagen im Abstand von ca. 10-11km zum Wetterradar Neuheilenbach beklagt. Zur Begründung verwies der DWD auf eine vermeintlich zu erwartende Störwirkung der Windenergieanlagen sowie eine damit verbundene Gefahr durch mangelhafte Unwetterwarnungen. Das OVG hatte - gestützt auf den Vortrag des auch schon erstinstanzlich bestellten Gutachters - die vom DWD vorgetragenen Befürchtungen allerdings nicht für zureichend gehalten, um darauf basierend eine Genehmigung für privilegierte Windenergievorhaben zu versagen bzw. aufzuheben. Das OVG hatte daher eine unzumutbare Störung des Wetterradars bzw. ein Entgegenstehen der Belange des DWD ebenso zutreffend verneint wie einen Beurteilungsspielraum des DWD.