Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz: BMWi) hat den Referentenentwurf zum „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – kurz: KWKG) mit Stand vom 28.08.2015 veröffentlicht. Nachdem das BMWi bereits im März 2015 erste Vorschläge zur Neugestaltung der KWK-Förderung im Rahmen einer KWKG-Novelle vorgestellt hatte, werden diese nun im Referentenentwurf konkretisiert. Darin enthalten sind einige gravierende Änderungen gegenüber der noch herrschenden Gesetzesfassung aus dem Jahr 2012, die wir Ihnen nachfolgend überschlägig vorstellen wollen:
I. Ausbauziel und allgemeine Regelungen
Das Ausbauziel wird im neuen Gesetz angepasst. Während das KWKG 2012 eine Erhöhung der Nettostromerzeugung aus KWK in Deutschland auf 25 % bis zum Jahr 2020 erreichen wollte, sorgte der Vorschlag aus dem BMWi im März dieses Jahres, die Bezugsgröße für den Zubau künftig auf die Nettostromerzeugung aus thermischen Kraftwerken zu begrenzen, für helle Aufregung in der Branche. Faktisch wurde damit das Ausbauziel nach unten korrigiert.