Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Konflikt von Windenergiebetreibern mit DFS und BAF erreicht landespolitische Ebene

Seit Jahren wird der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland verzögert. So scheitern die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen z.B. oftmals daran, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS), die in Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind, immer wieder mit der gleichen Argumentation behaupten, durch geplante Windenergievorhaben werden Funknavigationsanlagen gestört.

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Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu „Energieschleudern“ in Mieträumen

Urteil des BGH vom 18.12.2013, Az. XII ZR 80/12 In seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 18.12.2013 hat der BGH u.a. zu der Problematik Stellung genommen, ob ein Anspruch des Mieters auf Modernisierung einer bei Einzug vorhandenen noch funktionstauglichen Heizungsanlage besteht und ob der unwirtschaftliche Betrieb dieser Heizungsanlage ggfs. einen Sachmangel im Sinne des § 536 I 1 BGB darstellen kann.

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DFS mit dem Rücken an der Wand

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) gerät immer mehr unter Druck. Denn die starre Haltung der DFS zu Windkraftanlagen wird momentan nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht erschüttert. Die Flugsicherung behauptet in ihren Stellungnahmen immer wieder mit der gleichen Argumentation, dass durch geplante Windenergievorhaben Funknavigationsanlagen gestört werden. So geht die DFS ohne jede weitere Begründung lediglich behauptungsweise von bestimmten Grenzwerten, pauschalen Abzugswerten und der Überschreitung eines verbleibenden Störbetrages durch geplante Windvorhaben aus. Weitere Einzelheiten, die die Nachvollziehbarkeit der Behauptungen und Prämissen der DFS überhaupt erst ermöglichen würden, finden sich in ihren Stellungnahmen jeweils nicht.

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Abhängigkeit von Energieimporten durch Ausbau der Erneuerbaren Energien zurückdrängen

Der Konflikt in der Ukraine unterstreicht, dass das zentrale Element der Energiepolitik die Versorgungssicherheit sein muss. Die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten aus unsicheren Regionen wird durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien immer mehr begrenzt. Zudem stärkt dies die Wertschöpfungsketten in Europa. Deshalb ist auch Sachsen aufgerufen, einen stärkeren Beitrag zur Energiewende zu leisten und insbesondere den Ausbau der preiswerten Windenergie nicht länger zu erschweren.  Sachsens Energiepolitik war bislang mutlos und zögerlich. Für die Energiewende im dynamischsten ostdeutschen Bundesland fehlt bislang die Unterstützung durch die Landespolitik. Selbst die zurückhaltenden Ausbauziele 2022 wurden wieder zurückgeschraubt. So soll bis dahin nun lediglich 28 Prozent des Jahresstromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien kommen. Zu Recht hat der Ministerpräsident wiederholt deutlich gemacht dass er die Zukunft der heimischen Braunkohle in der chemischen Verwertung sieht. Die sächsische Braunkohle ist viel zu wertvoll, um als Heizmaterial oder zur Verstromung verbrannt zu werden.

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OVG Magdeburg – „Baugebührenermäßigung bei einheitlicher Beantragung einer zweiten Windenergieanlage“

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 29.09.2013 entschieden, dass bei Beantragung einer einheitlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windkraftanlagen die Baugebühr der zweiten Anlage regelmäßig ermäßigt werden muss.Die Klägerin hatte im vorliegenden Fall eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf einem Grundstück in einem einheitlichen Antrag beantragt. Für die Baugebühr setzte die Behörde einen Betrag von 11.000 € fest, gemessen am Bauwert der beiden Anlagen und ohne eine Ermäßigung zu berücksichtigen. Nach der Gebührenverordnung Sachsen-Anhalt „[...]

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EEG-Novelle 2014 - Ausweitung der EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung verfassungsrechtlich unzulässig?

Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Gabriel vorgeschlagenen „Eckpunkte für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ beschlossen. Damit soll das EEG grundlegend reformiert und die Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende weiter ausgebaut werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Ostern dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossen werden, damit das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2014 verabschiedet werden und zum 1. August 2014 in Kraft treten kann. Bisher sehen die veröffentlichten Referentenentwürfe zum EEG 2014 noch keine Regelung zur Belastung des eigenerzeugten und selbstverbrauchten Stromes mit der EEG-Umlage vor, die aber nachgereicht werden soll.

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BFH entscheidet zur Steuerbefreiung von Energieerzeugnissen in KWK-Anlagen

Urteil des BFH vom 08.10.2013 – Az.: VII R 19/12Der Bundesfinanzhof (kurz: BFH) hatte sich in seiner Entscheidung vom 08.10.2013 mit der Fragestellung auseinanderzusetzen, welche Energieerzeugnisse bei der Erzeugung von Strom und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung aus der Energiesteuerentlassung nach § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Energiesteuergesetz (a. F.) profitieren können. Im streitigen Verfahren betrieb die Klägerin eine Gasturbine, die nicht nur den Generator für die Stromerzeugung, sondern auch einen Kompressor zur Verdichtung der Umgebungsluft antrieb. Die verdichtete Luft wurde in eine Brennkammer geleitet, wo ca. 1/3 des Luftsauerstoffs fest verbrannt wurde und die verbleibende Luft als Heißgas der Turbine zugeführt wurde. Das aus dem Prozess der Turbine gelangende Heißgas wurde dann zusätzlich noch einem Abhitzekessel zugeführt, wo es durch eine Zusatzfeuerung weiter verbrannt wurde und als Prozess dann im Betrieb der Klägerin verwendet wurde. Nunmehr bestand zwischen dem Hauptzollamt und der Klägerin Streit darüber, ob auch der Brennstoff, der für die zusätzliche Verbrennung verwendet wurde, der Energiesteuerbefreiung nach § 53 EnergieStG unterfiel.

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VG Mainz: Pflicht zur ermessensfehlerfreien Entscheidung über Platzrundenverlegungsanträge von Gemeinden

Das Verwaltungsgericht Mainz teilte in der mündlichen Verhandlung vom 19.2.2014 seine Rechtsaufassung mit, dass bei Anträgen von Kommunen zur Verlegung von Platzrunden - etwa zur Genehmigung von Windenergieanlagen – die gemeindliche Planungshoheit aus Artikel 28 Grundgesetz dazu führt, dass die kommunalen Belange ermessensfehlerfrei in die Entscheidung der Fachbehörde über den Verlegungsantrag mit einzustellen sind.In dem konkreten Verfahren, durch luftverkehrsrechtliche Expertise unseres Hauses unterstützt, hatte eine Kommune die Verlegung einer Platzrunde bei der zuständigen Fachbehörde beantragt, um eine eigene Flächennutzungs- und Bebauungssplanung realisieren zu können. Die Fachbehörde meinte, darüber inhaltlich nicht entscheiden zu müssen, da der Gemeinde eine entsprechende Antragsbefugnis fehle. Die einschlägigen Vorschriften des Luftverkehrsrechts dienten lediglich der öffentlichen Sicherheit des Luftverkehrs.