
ROG-Novelle – Wichtige Änderungen in Kraft getreten
Die Raumordnungsnovelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige wichtige Änderungen kommen damit bereits ab heute zur Anwendung – unter anderem § 6 WindBG n.F.
Die Raumordnungsnovelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige wichtige Änderungen kommen damit bereits ab heute zur Anwendung – unter anderem § 6 WindBG n.F.
Aktuelles Urteil des Landgericht Stade vom 07.02.2023 (Az.: 3 O 118/22) setzte die Rechtsprechung zugunsten der Anlagenbetreiber fort und ist nun rechtskräftig. Daraus folgt Handlungsbedarf für Biogasanlagen mit ORC-Anlage!
Langwierige Verfahren über Erneuerbare-Energie-Vorhaben bei den Verwaltungsgerichten blockieren die Energiewende. An entscheidender Stelle des Gesetzentwurfs wurde jetzt nachjustiert.
Der Deutsche Wetterdienst hat bestätigt, Anfang 2024 den Anlagenschutzbereiche um Wetterradare zu verkleinern. Das Hemmnis „Wetterradar“ für Windenergieanlagen dürfte damit aber noch nicht beseitigt sein.
Im sächsischen Vogtland ruft der Politiker die Behörden dazu auf die Genehmigungsverfahren „so lange hinzuziehen, solange es rechtlich möglich ist."
Die Novelle des Raumordnungsgesetzes will Verfahren für Windenergieanlagen an Land und auf See, für Stromnetze und PV-Freiflächenanlagen beschleunigen. Die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung im Überblick:
Exklusiv der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft vorliegende Urteilsbegründungen zeigen: § 249 Abs. 10 BauGB und § 2 EEG 2023 entfalten die beabsichtigte Wirkung – zugunsten der Windenergie. Die Argumentation des Gerichts ist überraschend und: deutlich!
Nicht selten verhindern Belange des Luftverkehrs, häufig ausgelöst durch Segelflugplätze, die Errichtung und den Betrieb von Windenergie. Das OVG Lüneburg hat jetzt aufhorchen lassen – zugunsten der Windenergie!
§ 249 Abs. 10 BauGB: In einem aktuellen Urteil wurden die Vorgaben der Gesetzesnovellen für Erneuerbare Energien im Städtebaurecht direkt angewandt. Auch laufende Verfahren, die bereits vor Inkrafttreten der BauGB-Novelle angestoßen wurden, profitieren!
Ein Urteil des OVG Lüneburg zu nachträglichen Betriebsbeschränkungen von WEA und zu Ausnahmen vom naturschutzrechtlichen Tötungsverbot zeigen: Die Klimabeschlüsse des BVerfG verlieren an Wirkung.