Urteil Verwaltungsgericht Aachen zeigt fliegerisch juristisch richtigen Weg auf
Probleme Windenergie und Luftverkehr lösbarStichworte: Luftverkehr, Radar, Funkfeuer, An/Abflugverfahren; Sichtflugregeln Nach einer mehrstündigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Aachen das Thema Windenergie und Luftverkehr erneut entscheidend vorwärts gebracht und dementsprechend zu Gunsten der Windenergie entschieden.Die Bundeswehr hatte eine immissionsschutzrechtliche Voranfrage für zwei Windenergieanlagen nach § 18a) LuftVG negativ verbeschieden, da das Radar und damit der Flugbetrieb - Radarführungsverfahren - gestört werden könnten.