Aufatmen für BHKW-Betreiber – Verständigung über EEG-Eigenverbrauchsregelung für KWK-Anlagen erzielt
Ende letzten Jahres hatte die Europäische Kommission die unveränderte Fortführung der EEG-Eigenverbrauchsregelung für KWK-Neuanlagen versagt (wir berichteten mit Newsletter vom 19.12.2017). Als Neuanlagen gelten dabei alle KWK-Anlagen, die seit dem 01.08.2014 den Dauerbetrieb aufgenommen haben oder seitdem erstmals zur Eigenversorgung eingesetzt wurden. Für diese stand seit 01.01.2018 statt einer reduzierten EEG-Umlagelast in Höhe von 40 % plötzlich die volle Umlagebelastung des Stromeigenverbrauchs im Raum. Bei einer aktuellen EEG-Umlage in Höhe von 6,79 ct/kWh ist dies gleichbedeutend mit Mehrkosten von etwa vier Cent je eigenverbrauchter Kilowattstunde Strom. Viele betroffene KWK-Anlagenbetreiber bangten daher in den letzten Monaten um ihre wirtschaftliche Existenz, und auch geplante Neuinvestitionen wurden zurückgestellt.