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Windenergie – OVG Münster wendet neue Rechtslage unverzüglich an
§ 249 Abs. 10 BauGB: In einem aktuellen Urteil wurden die Vorgaben der Gesetzesnovellen für Erneuerbare Energien im Städtebaurecht direkt angewandt. Auch laufende Verfahren, die bereits vor Inkrafttreten der BauGB-Novelle angestoßen wurden, profitieren!