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News zu Bauplanungsrecht

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Einwände des DWD gegen Windenergie ungerechtfertigt: Baden-Württemberg veröffentlicht Gutachten

Unlängst hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten (Fachgutachten und Rechtsgutachten) zur Frage der Vereinbarkeit zum Windenergieanlagen im näheren Umfeld von Wetterradaranlagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) veröffentlicht. Insbesondere die aus den Gutachten hervorgehenden rechtlichen Erwägungen schließen sich der bereits seit mehreren Jahren argumentativ zu diesem Problem vorgetragenen Linien von MASLATON an (vgl. Newsletter „DWD bekommt Grenzen aufgezeigt“ v. 13.04.2015; „DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen“ v. 26.03.2015; MASLATON „Windenergieanlagen Rechtshandbuch“, 1. Auflage 2015, S. 57 ff.). Schon von Beginn an hat MASLATON im Zusammenhang mit den weitreichend vorgetragenen Einwänden gegen des DWD gegen Windenergieprojekte darauf hingewiesen, dass es weder eine pauschale Abstandsvorgabe aus internationalen

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OVG Lüneburg: Freihaltung von Flächen im Bebauungsplan als legitimes Planungsziel

Das OVG Lüneburg äußerte sich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens am 10.02.2015 zu der Frage, inwieweit die Freihaltung von Flächen im Bebauungsplan zum Zwecke der Erholung und zum Schutz vor Zersiedelung, unabhängig vom ökologischen oder touristischen Wert eines unbeplanten Außenbereichs, ein legitimes Planungsziel innerhalb eines Bebauungsplans sein kann. Das OVG bestätigte damit seine Rechtsprechung zu derartigen „Freihalte-Plänen“. Vorliegend war der Antragsteller Landwirt und Eigentümer eines Grundstücks, welches nicht innerhalb eines der vom Bebauungsplan explizit vorgesehen Baufenster lag. Die bebauungsfernsten Grenzen dieser Baufenster waren in keinem Fall mehr als ca. 250 m vom nächsten landwirtschaftlichen Gebäude entfernt. Das Grundstück des Antragstellers befand sich jedoch in einem Abstand von mind. 500 m zur vorhandenen Bebauung. Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs trug dieser keine Einwendungen vor.

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Stopp der Windenergie in Schleswig-Holstein - Grundsätze für Ausnahmeerteilung von Unzulässigkeit von Windenergieanlagen determiniert

Nachdem die Schleswig-Holsteinische Regierung generell im gesamten Landesgebiet die Neuerrichtung von Windenergieanlagen mittels Änderung des Landesplanungsgesetzes durch das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz - WEPSG“ vom 22.05.2015 vorläufig bis 05. Juni 2017 untersagt hat, hat nun Ministerpräsident Albig mittels Runderlass vom 23.06.2015 „Grundsätze“ vorgegeben, wann die Landesplanungsbehörde – dies ist der Ministerpräsident selbst – eine Ausnahme von der gesetzlich vorgesehenen vorläufigen Unzulässigkeit von Windenergievorhaben annehmen kann. Eine solche Ausnahmeerteilung wird von § 18 a Abs. 2 WEPSG grundsätzlich dann ermöglicht, wenn durch das Windenergievorhaben die Verwirklichung von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Nach dem Willen der Landesregierung darf aber nun die Landesplanungsbehörde für Windenergieanlagen, die

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Vom Winde verweht - DWD scheitert mit Klagen gegen Windenergieanlagen vor dem Verwaltungsgericht

Nachdem das Verwaltungsgericht Trier nunmehr auch die Entscheidungsgründe für sein richtungsweisendes Urteil vom 07.04.2015 (Verweis auf unseren Newsletter vom 13.04.2015 „DWD bekommt Grenzen aufgezeigt“) vorgelegt hat, lässt sich feststellen, dass der DWD es künftig schwer haben wird, Windenergieprojekte mit seiner bisherigen Taktik zu blockieren. Denn dabei entsprach es einem Grundsatz des DWD, vor allem „mit dem Finger auf andere“ – nämlich die Windenergie – zu zeigen und zu fordern, dass diese sich jedweder Beeinflussung der Radaranlagen des DWD zu enthalten haben. Anderenfalls drohten extreme Gefahren im Bereich der Unwetterwarnung und auch im Bereich der die Wetterinformationen des DWD nutzenden Flugsicherungen sowie der angeblich ebenfalls diese Information maßgeblich nutzenden Bundeswehr.

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Neuerscheinung: Maslaton (Hrsg.) Windenergieanlagen – Rechtshandbuch

Im C.H. Beck Verlag erscheint in diesen Tagen (Auslieferung voraussichtlich ab 09.04.2015) die erste Auflage des Rechtshandbuchs „Windenergieanlagen“, herausgegeben von Prof. Dr. Martin Maslaton und bearbeitete von Antje Böhlmann-Balan, Florian Brahms, Christian Falke, Christian Frohberg, Ulrich Hauk, Matthias Held, Andreas Keil, Antje Klauß, Dr. Dana Kupke, Prof. Dr. Martin Maslaton, Ulf Matthes, Prof. Dr. Martin Müller, Sigrun Portela, Peter Rauschenbach, Dr. Christoph Richter, Marion Ruppel, Dr. Peter Sittig, Susann Staake und Ralf Thomas. Der Autorenkreis besteht aus ausgewiesenen Wissenschaftlern aus dem Energie- und Verwaltungsrecht u.a. Rechtsanwälten, einem Richter sowie Mitarbeitern aus Ministerien, Direktvermarktern und Netzbetreibern.

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DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen

Am 23.03.2015 fand vor dem Verwaltungsgericht Trier die mündliche Verhandlung im Klageverfahren des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Umfeld des Wetterradaras Neuheilenbach statt. Der DWD ist der Auffassung, dass er durch die angegriffenen Genehmigungen verletzt werde, weil zu befürchten sei, dass die Wetterradaranlage durch die geplanten Windenergieanlagen gestört werde. Viele Fragen die bereits aus anderen Verfahren (Klageverfahren der Deutschen Flugsicherung GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, der Bundeswehr) bekannt sind, werden auch in diesem Verfahren wieder strittig behandelt.

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Regionalplan Ostthüringen: Unwirksamkeit des Kapitels Windenergienutzung - BVerwG weist Nichtzulassungsbeschwerde ab

Am 09.02.2015 erging die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4 BN 20.14) im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Unwirksamkeit des Kapitels Windenergienutzung im Regionalplan Ostthüringen. Mit Urteil vom 26. März 2014 (1 N 676/12) hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Thüringen die Teile des Regionalplans Ostthüringen, die explizite Festlegungen zur Windenergienutzung enthalten, für unwirksam erklärt (auf unserer Homepage wurde berichtet). Die zuständige Planungsgemeinschaft in Ostthüringen hatte eine Beschwerde beim BVerwG mit dem Ziel angestrebt, die vom OVG nicht zugelassene Revision doch noch einlegen zu können. Es war vom Bundesverwaltungsgericht zu prüfen, ob sich aus dem Vorbringen der Planungsgemeinschaft bezüglich des Urteils des Oberverwaltungsgerichts ein Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 VwGO ableiten lässt.

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OVG Schleswig kippt Regionalplanung zur Steuerung der Windenergienutzung

OVG Schleswig, Urteil v. 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.), Urteilsgründe noch ausstehend Regionalpläne sind kein Wunschkonzert der Gemeinden, so viel ist nach den Urteilen des OVG Schleswig in insgesamt neun Verfahren klar. Das OVG kippte zwei Regionalpläne und stellt damit das Land Schleswig-Holstein und Gemeinden in Sachen Energiewende vor neue Herausforderungen. Sachverhalt Das OVG hatte insgesamt 11 Verfahren vorliegen, welche sich gegen die Regionalpläne für die Planungsräume I und III wendeten. 2009 begann das Land Schleswig-Holstein mit den Vorbereitungen für die Teilfortschreibungen der Regionalpläne, in denen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollten. Im Zuge dieser Vorbereitungen beauftragte das Land die Kreise zur Erstellung von Kreiskonzepten zu geeigneten Flächen für die Windenergienutzung. Bei Erstellung dieser Konzepte wurden, unabhängig von der fachlichen Eignung, nur solche Flächen als Windenergienutzungsflächen ausgewiesen, bei denen die Gemeinden ihr Einverständnis erteilt hatten.

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Rechtsprechungsübersicht Energieversorgung

Nachfolgend stellen wir Ihnen zehn aktuelle und vor allem erläuterte Urteile aus den Bereichen Nutzungsentgelte, Windenergieanlagen, Rekommunalisierung, Konzessionsvergabe, Bebauungsplan, Biogasanlagen, kommunale Energiegesellschaften sowie zum Thema Hochspannungs-Freileitungen vor:   NETZNUTZUNGSENTGELTE Begrenzte KWK-Umlage Die Straßenbeleuchtungseinrichtung einer Gemeinde gilt trotz zahlreicher Verbrauchsstellen und Verknüpfungspunkte als eine einzige Abnahmestelle im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes. (BGH vom 24. April 2013 – AZ VIII ZR 88/12)Im konkreten Fall ging es um die Straßenbeleuchtung einer Stadt mit etwa 10.000 Verbrauchsstellen, die über rund 480 Verknüpfungspunkte an das örtliche Verteilnetz angeschlossen waren. Der Jahresstromverbrauch lag bei etwa acht Millionen Kilowattstunden (kWh). Der Übertragungsnetzbetreiber und der Verteilnetzbetreiber stritten um die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Der Verteilnetzbetreiber berief sich auf Paragraf 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG, wonach Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 100.000 kWh beträgt, im Rahmen der Netznutzungsentgelte für die über 100.000 kWh hinausgehende Strommenge lediglich eine auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzte KWK-Umlage zu entrichten haben.

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Bayern nimmt Abstand von der Windenergie

10H-Regelung von Landtag beschlossen - Zeitlich begrenzter Vertrauensschutz für Antragsteller, Widerspruchsrecht für Nachbargemeinden Der bayerische Landtag, besser gesagt die dort vertretene absolute Mehrheit der CSU hat gestern den seit über einem Jahr diskutierten und kritisierten „10H-Mindestabstand“ von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung – milde ausgedrückt – durchgesetzt und hierfür die Änderung der Bayerischen Bauordnung beschlossen. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet damit in Bayern auf Windenergievorhaben nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden (ausgenommen solche im Außenbereich, sprich Splittersiedlungen) einhalten. Damit sind in Bayern nicht abstandsgerechte Windenergieanlagen „entprivilegiert“.