Luftverkehrsrecht - U-Spaces in Europa rücken näher
Die Europäische Luftsicherheitsbehörde EASA hat die Regeln für die kommenden U-Spaces weiter konkretisiert. Es geht um Start und Landungen von bemannten Luft-Taxis.
Die Europäische Luftsicherheitsbehörde EASA hat die Regeln für die kommenden U-Spaces weiter konkretisiert. Es geht um Start und Landungen von bemannten Luft-Taxis.
In der Schweiz fliegen mittlerweile tausende Drohnenpilotinnen und -piloten nach den seit Januar geltenden EU-Vorgaben. Das Bundesamt für die Zivilluftfahrt spricht von einem regelrechten Run.
Angesichts anhaltender logistischer Schwierigkeiten will Japan ab dem kommenden Frühjahr Paketdrohnen in Wohngebieten zulassen.
Damit künftig unbemannte Drohnen auch in kritischen Situationen unfallfrei manövrieren, ist eine sichere Architektur des unteren Luftraums nötig.
Über militärischen Gebieten dürfen Drohnen in der Slowakei künftig nicht mehr fliegen. Das sieht ein neues Gesetz vor.
Die Schweiz passt sich beim Drohnenverkehr der EU an. Es gelten damit neue Kategorien und Sicherheitsstandards.
Ab dem zweiten Halbjahr 2023 könnten Drohnen im Zuge der Ausweisung von U-Spaces in deutschen Städten starten und landen. Das Bundesverkehrsministerium will dafür zügig Regelungen erlassen.
Die oberste Luftfahrtbehörde der USA, FAA, hat neue Regeln für die Betreiber von Freizeitdrohnen veröffentlicht. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften lokaler Drohnen-Organisationen kennen.
Bei den traditionellen Pilar-Prozessionen im spanischen Zaragossa haben in diesem Herbst auch autonome Drohnen teilgenommen, um die Bewegung großer Menschenmengen zu studieren. Der Pilottest ist Teil des EU-Projektes „Flying Forward 2020“.
Die Europäische Flugsicherheitsbehörde hat Richtlinien zur Messung der Lärmemissionen von kleinen Drohnen vorgestellt, die kommerzielle und behördliche Aktivitäten erfüllen. Sie richten sich an Hersteller und Betreiber, ihre Beachtung ist aber freiwillig.